Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 42, Nein: 0, Pers. beteiligt: 0, Anwesend: 42

Beschluss:

 

Die Einleitung des Aufhebungsverfahrens des Bebauungsplans „Serrostraße“, rechtskräftig seit dem 22.04.1966 einschließlich der 1. Änderung (im Bereich Zucalliweg), rechtskräftig seit dem 13.06.1968, 2. Änderung (im Bereich Zucalliweg Flst.Nr. 2472/43 (Gemarkung Kempten)), rechtskräftig seit dem 14.11.1980 und 3. Änderung (südlich des Pfaudlerweges zwischen Serrostraße und Heussring), rechtskräftig seit dem 16.04.1987 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB wird beschlossen. Das Stadtplanungsamt wird beauftragt das Verfahren durchzuführen.

 

 

 

Anlagen:

-Präsentation

-Planzeichnung Geltungsbereich