Sitzung: 30.07.2020 2020/SR/075
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 41, Nein: 1, Pers. beteiligt: 0, Anwesend: 42
Vorlage: 2020/61/868
B) Änderung des
Geltungsbereiches und Billigungs- und Auslegungsbeschluss:
Die externe
Ausgleichsfläche im Teilbereich des Flurstücks Nummer 677/17 Gemarkung Sankt
Mang wird in den Geltungsbereich des Bebauungsplans „GE-Riederau 1“
aufgenommen. Des Weiteren wird der Geltungsbereich im Bereich des Biomassehofes
und im Bereich der Zufahrt entsprechend der Planzeichnung des Stadtplanungsamts
vom 23.07.2020 geringfügig angepasst.
Der Entwurf des Bebauungsplanes „GE-Riederau 1“ vom 23.07.2020 wird
gebilligt und die öffentliche Auslegung gemäß Plan des Stadtplanungsamtes vom
23.07.2020 mit den textlichen Festsetzungen beschlossen. Der Umweltbericht
sowie die Begründung und Anlagen werden den Planunterlagen beigefügt.
Die vom
Stadtplanungsamt empfohlenen Stellungnahmen der Unteren Naturschutzbehörde, des
BUND Naturschutz, des AELF-Kempten und des Wasserwirtschaftsamtes sollen als
wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen öffentlich ausgelegt werden.
- Planzeichnung
- Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan
- Begründung zum Bebauungsplan
- Präsentation
- Umweltbericht
- Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung
- Umweltbezogene Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und
Forsten
- Umweltbezogene Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde
- Umweltbezogene Stellungnahme des Bund Naturschutz in Bayern e.V.
- Umweltbezogene Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes
- Verkehrsgutachten
- Hydrologisches Gutachten