B)   Änderung des Geltungsbereiches und Billigungs- und Auslegungsbeschluss:

 

Die externe Ausgleichsfläche im Teilbereich des Flurstücks Nummer 677/17 Gemarkung Sankt Mang wird in den Geltungsbereich des Bebauungsplans „GE-Riederau 1“ aufgenommen. Des Weiteren wird der Geltungsbereich im Bereich des Biomassehofes und im Bereich der Zufahrt entsprechend der Planzeichnung des Stadtplanungsamts vom 23.07.2020 geringfügig angepasst.

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes „GE-Riederau 1“ vom 23.07.2020 wird gebilligt und die öffentliche Auslegung gemäß Plan des Stadtplanungsamtes vom 23.07.2020 mit den textlichen Festsetzungen beschlossen. Der Umweltbericht sowie die Begründung und Anlagen werden den Planunterlagen beigefügt.

 

Die vom Stadtplanungsamt empfohlenen Stellungnahmen der Unteren Naturschutzbehörde, des BUND Naturschutz, des AELF-Kempten und des Wasserwirtschaftsamtes sollen als wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen öffentlich ausgelegt werden.

 

 

 

Anlagen:

- Planzeichnung

- Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan

- Begründung zum Bebauungsplan

- Präsentation

- Umweltbericht

- Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung

- Umweltbezogene Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

- Umweltbezogene Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde

- Umweltbezogene Stellungnahme des Bund Naturschutz in Bayern e.V.

- Umweltbezogene Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes

- Verkehrsgutachten

- Hydrologisches Gutachten