Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 39, Nein: 0, Pers. beteiligt: 0, Anwesend: 39

Beschluss:

 

Es besteht Einverständnis, dass die Stadt Kempten (Allgäu) eine Bürgschaft zugunsten der Klinikverbund Allgäu gGmbH für die Erneuerung des Notstromaggregats und Anpassung der Stromverteiler gegenüber der Staatsschuldenverwaltung für ausgereichte Fördermittel nach dem Bayer. Krankenhausgesetz übernimmt. Nach derzeitigem Stand des Förderverfahrens beträgt der Absicherungsbetrag für die Stadt Kempten (Allgäu), den Landkreis Oberallgäu und den Landkreis Unterallgäu je rund 215.600,00 € nebst anfallender Zinsen und Kosten. Sollte die endgültige Förderung z.B. aufgrund einer Kostenfortschreibung höher ausfallen, wird auch der überschießende Betrag abgesichert. Die Bürgschaft wird entsprechend der Richtlinien zur Regelung der Absicherung von Förderleistungen nach dem Bayer. Krankenhausgesetz (Absicherungsrichtlinien) befristet.