Sitzung: 18.06.2020 2020/SR/074
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 44, Nein: 0, Pers. beteiligt: 0, Anwesend: 44
Vorlage: 2020/60/492
Entsprechend den Angaben im obigen
Sachbericht bezüglich Breite, Ausstattung, Straßenraum, Straßenentwässerung,
Straßenbeleuchtung, Natur und Umwelt, Nutzung der anliegenden Grundstücke sind
die Belange gemäß § 1 Abs. 4 bis 7 BauGB eingehalten.
Es konnten keine Belange ermittelt werden, die gegen die Herstellung des Aybühlwegs an dieser Stelle und in dieser Weise sprechen.
Die Erschließungsanlage „Aybühlweg
Nordwest“ entspricht somit den Anforderungen gemäß § 125 Abs. 2 BauGB. Die
Rechtmäßigkeit der Herstellung des fehlenden Teilstücks wird bestätigt.
Anlagen:
Präsentation
Zusammenfassung der Stellungnahmen