Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 44, Nein: 0, Pers. beteiligt: 0, Anwesend: 44

Beschluss:

 

Entsprechend den Angaben im obigen Sachbericht bezüglich Breite, Ausstattung, Straßenraum, Straßenentwässerung, Straßenbeleuchtung, Natur und Umwelt, Nutzung der anliegenden Grundstücke sind die Belange gemäß § 1 Abs. 4 bis 7 BauGB eingehalten.

 

Es konnten keine Belange ermittelt werden, die gegen die Herstellung des Aybühlwegs an dieser Stelle und in dieser Weise sprechen.

 

Die Erschließungsanlage „Aybühlweg Nordwest“ entspricht somit den Anforderungen gemäß § 125 Abs. 2 BauGB. Die Rechtmäßigkeit der Herstellung des fehlenden Teilstücks wird bestätigt.

 

 

 

Anlagen:

Präsentation

Zusammenfassung der Stellungnahmen