Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Pers. beteiligt: 0, Anwesend: 0

Beschluss:

 

Die Fällung der Linde Nr. 1 und der Lindengruppe bestehend aus Linde 6+7 auf dem Grundstück Ellharter Str. 20-22 und Dornierstraße 4 – 10 ½ wird abgelehnt. Bei den Grabearbeiten für die Kellerwandsanierung und die Verlegung der neuen Abwasserleitungen ist mit größter Vorsicht auf die Wurzeln und die Kronen der zu erhaltenden Linden zu achten. Es sind die einschlägigen Vorschriften und DIN´s zu beachten. Die Schmutz- und ggfs. die Regenwasserleitung ist in den selben Graben zu verlegen, der wegen der Kellerwandsanierung aufgegraben werden muss. Die Regenwasserleitung ist wenn möglich in Richtung Dornierstraße umzuleiten. Die Beleuchtung der Wege hat so zu erfolgen, dass sie nicht in die Kronen der Bäume ragt. Falls andere Leitungen erneuert werden müssen, sind diese so zu verlegen, dass keine zusätzlichen Gräben im Kronen-/Wurzelbereich gegraben werden müssen.

 

Sollte sich bei den erforderlichen Grabearbeiten herausstellen, dass starke Wurzeln der Linde Nr. 7 in den Verlegebereich der neuen Abwasserleitung hineinragen, so entscheidet das Amt für Umwelt- und Naturschutz, ob diese Linde doch gefällt werden darf.