Sitzung: 04.02.2020 2020/AUK/035
Beschluss: Abstimmungsergebnis:
Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Pers. beteiligt: 0, Anwesend: 0
Vorlage: 2020/35/287
Beschluss:
Die Fällung der Linde Nr. 1
und der Lindengruppe bestehend aus Linde 6+7 auf dem Grundstück Ellharter Str.
20-22 und Dornierstraße 4 – 10 ½ wird abgelehnt. Bei den Grabearbeiten für die
Kellerwandsanierung und die Verlegung der neuen Abwasserleitungen ist mit
größter Vorsicht auf die Wurzeln und die Kronen der zu erhaltenden Linden zu
achten. Es sind die einschlägigen Vorschriften und DIN´s zu beachten. Die
Schmutz- und ggfs. die Regenwasserleitung ist in den selben Graben zu verlegen,
der wegen der Kellerwandsanierung aufgegraben werden muss. Die
Regenwasserleitung ist wenn möglich in Richtung Dornierstraße umzuleiten. Die
Beleuchtung der Wege hat so zu erfolgen, dass sie nicht in die Kronen der Bäume
ragt. Falls andere Leitungen erneuert werden müssen, sind diese so zu verlegen,
dass keine zusätzlichen Gräben im Kronen-/Wurzelbereich gegraben werden müssen.
Sollte sich bei den erforderlichen Grabearbeiten
herausstellen, dass starke Wurzeln der Linde Nr. 7 in den Verlegebereich der
neuen Abwasserleitung hineinragen, so entscheidet das Amt für Umwelt- und
Naturschutz, ob diese Linde doch gefällt werden darf.