Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 39, Nein: 0, Pers. beteiligt: 0, Anwesend: 39

1: Haushaltssatzung der von der Stadt Kempten (Allgäu) verwalteten Stiftungen und dem Wirtschaftsplan der Seniorenbetreuung Altstadt der Protestantischen Spitalstiftung Kempten für das Haushaltsjahr 2020.

 

Der Stadtrat beschließt die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen nach Art. 20 Abs. 3

BayStG i.V.m. Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) für das Haushaltsjahr 2020 mit folgender Fassung:

 

 

§ 1 Abs. 1:

Die Haushaltspläne der von der Stadt Kempten (Allgäu) verwalteten Stiftungen für das Haushaltsjahr 2020 werden wie folgt festgesetzt:

 

Bezeichnung der Stiftung

 

Verwaltungs-haushalte

EUR

            Vermögens-

            haushalte

            EUR

 

- jeweils in Einnahmen und  Ausgaben -

 

Prot. Spitalstiftung

699.300

181.700

 

Kath. Waisenhausstiftung

4.804.700

                         2.142.700

 

Prot. Waisenhausstiftung

28.100

4.800

 

Allgem. Wohltätigkeitsstiftung

600

100

 

Prot. Wohltätigkeitsstiftung

300

300

 

Stipendienstiftung

2.300

500

 

Schüler-Stiftung

900

900

 

Calgeer-Stiftung

300

0

 

Merkt’sche Veteranenstiftung

10.800

5.600

 

Georg-Deuringer-Stiftung

102.500

51.500

 

Albert, Maria und Luise Wehr-Stiftung

25.800

3.400

 

Fritz und Gerti Schindele Stiftung

200

200

 

Gertraut Dinnebier-Stiftung

900

500

 

Gerd und Ulrike Seuwen Stiftung

4.000

1.800

 

Dr. Rudolf-Zorn-Stiftung

25.900

1.700

 

 

§ 1 Abs. 2:

Der Wirtschaftsplan der Seniorenbetreuung Altstadt der Protestantischen Spitalstiftung Kempten für das Geschäftsjahr 2020 wird wie folgt festgesetzt:

 

im Erfolgsplan

in den in den Erträgen

4.953.400

EUR

in den Aufwendungen

5.297.400

EUR

Verlust

344.000

EUR

 

im Vermögensplan

in den in den Ausgaben auf

 

2.143.800

EUR

Deckungsmittel

 

 

Eigenkapital

309.200

EUR

Zuschüsse der Stiftung                                                      

344.000

EUR

Investitionszuschüsse öffentl. Hand

144.900

EUR

Einnahmen aus Kreditabruf

1.345.700

EUR

 

 

§ 2 Abs. 1:

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen der o .g. Stiftungen sind nicht vorgesehen.

 

§ 2 Abs. 2:

Für die Finanzierung von Ausgaben im Vermögensplan der Seniorenbetreuung Altstadt der Prot. Spitalstiftung sind keine Kreditaufnahmen vorgesehen.

 

§ 3 Abs. 1:

In den Vermögenshaushalten der Stiftungen wird nur bei der Kath. Waisenhausstiftung eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 2.190.000 € festgesetzt.

 

§ 3 Abs. 2:

Im Vermögensplan der Seniorenbetreuung Altstadt der Prot. Spitalstiftung wird keine Verpflichtungsermächtigung festgesetzt.

 

§ 4 Abs. 1:

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen nach dem Haushaltsplan wird wie folgt festgesetzt:

 

 

 

 

2020

Bezeichnung der Stiftung                   

 

 

in Tsd. EUR

 

 

-Höchstens 1/6 der veranschlagten Einnahmen im Verwaltungshaushalt -

Prot. Spitalstiftung

 

 

116,55

Kath. Waisenhausstiftung

 

 

1.500,00

Prot. Waisenhausstiftung

 

 

4,68

Allgem. Wohltätigkeitsstiftung

 

 

0,10

Prot. Wohltätigkeitsstiftung

 

 

0,05

Stipendienstiftung

 

 

0,38

Schüler-Stiftung

 

 

0,15

Calgeer-Stiftung

 

 

0,05

Merkt’sche Veteranenstiftung

 

 

1,80

Georg-Deuringer-Stiftung

 

 

17,08

Albert, Maria und Luise Wehr-Stiftung

 

 

4,30

Fritz und Gerti Schindele Stiftung

 

 

0,03

Gertraut Dinnebier-Stiftung

 

 

0,15

Gerd und Ulrike Seuwen Stiftung

 

 

0,67

Dr. Rudolf-Zorn-Stiftung

 

 

4,32

 

 

§ 4 Abs. 2:

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan der Seniorenbetreuung Altstadt der Protestantischen Spitalstiftung Kempten wird auf 881.000 EUR festgesetzt.

 

§ 5:

Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2020 in Kraft.

 

2:  Finanzplanung der von der Stadt verwalteten Stiftungen und der Seniorenbetreuung Altstadt der Protestantischen Spitalstiftung Kempten

 

Der Stadtrat beschließt die Finanzpläne der von der Stadt Kempten (Allgäu) verwalteten Stiftungen, sowie den Finanzplan der Seniorenbetreuung Altstadt der Protestantischen

Spitalstiftung Kempten in der vom Haupt- und Finanzausschuss begutachteten Fassung mit folgenden Abschlusszahlen für die Finanzplanungsjahre 2021 - 2023:

 

 

Abs. 1:

Finanzpläne der von der Stadt Kempten (Allgäu) verwalteten Stiftungen mit folgenden Abschlusszahlen für die Finanzplanungsjahre 2021 – 2023:

 

 

2021

2022

2023

Bezeichnung der Stiftung                   

in Tsd. EUR

in Tsd. EUR

in Tsd. EUR

 

- jeweils in Einnahmen und  Ausgaben -

Prot. Spitalstiftung

932,7

936,1

944,0

Kath. Waisenhausstiftung

7.167,0

6.401,8

6.447,0

Prot. Waisenhausstiftung

37,3

32,0

39,3

Allgem. Wohltätigkeitsstiftung

0,5

0,5

0,7

Prot. Wohltätigkeitsstiftung

0,4

0,4

0,6

Stipendienstiftung

2,6

2,0

1,9

Schüler-Stiftung

1,6

1,6

1,6

Calgeer-Stiftung

0,3

0,4

0,4

Merkt’sche Veteranenstiftung

5,9

13,8

5,9

Georg-Deuringer-Stiftung

150,5

133,5

150,5

Albert, Maria und Luise Wehr-Stiftung

29,2

29,2

29,2

Fritz und Gerti Schindele Stiftung

0,4

0,4

0,4

Gertraut Dinnebier-Stiftung

1,5

1,6

1,6

Gerd und Ulrike Seuwen Stiftung

5,7

5,8

5,8

Dr. Rudolf-Zorn-Stiftung

35,6

27,1

35,1

 

 

 

 

 

 

Der Stadtrat beschließt die Finanzplanung der von der Stadt Kempten (Allgäu) verwalteten Stiftungen unter Kenntnisnahme, dass die Stiftungshaushalte 2020-2023 zwar ausgeglichen sind, der Ausgleich jedoch nur teilweise durch Entnahmen aus Rücklagemitteln erreicht werden kann. Eine andere Ausgleichsmöglichkeit konnte im Rahmen der Haushaltsaufstellung 2020 nicht festgestellt werden.

 


Abs. 2:

Den Finanzplan der Seniorenbetreuung Altstadt der Protestantischen Spitalstiftung Kempten mit folgenden Abschlusszahlen für die Finanzplanungsjahre 2021 - 2023:

 

 

2021

2022

2023

 

in Tsd. EUR

in Tsd. EUR

in Tsd. EUR

Ausgaben

680,0

680,0

680,0

 

 

 

 

Deckungsmittel (Einnahmen)

 

 

 

- Eigenkapital

360,0

360,0

360,0

- Stiftungszuschüsse

320,0

320,0

320,0

- Fremdkapital (Kreditabruf/Zuschuss)

1.490,6

0,0

0,0

 

 

 

 

 

 

3: Stellenpläne 2020

 

Der Stadtrat beschließt die gem. Art. 20 Abs. 3 BayStG i. V. m. Art. 64 Abs. 2 Satz 2 GO und § 2 Abs. 1 Nr. 4 i. V. m. § 6 KommHV-K aufgestellten Stellenpläne 2020 für die
Beamten und tariflich Beschäftigten der von der Stadt Kempten (Allgäu) verwalteten Stiftungen und der Seniorenbetreuung Altstadt der Protestantischen Spitalstiftung entsprechend den Gutachten des Haupt- und Finanzausschusses in seinen haushaltsrechtlichen und personalwirtschaftlichen Teilen.

 

 

 

Kempten (Allgäu), den 24.01.2020

STADT KEMPTEN (ALLGÄU)

 

 

 

Thomas Kiechle

Oberbürgermeister

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushalt 2020

 

 

der von der Stadt Kempten (Allgäu)

verwalteten Stiftungen

 

 

1.      Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 mit den Haushaltsplänen der von der Stadt Kempten (Allgäu) verwalteten Stiftungen und dem Wirtschaftsplan der Seniorenbetreuung Altstadt der Protestantischen Spitalstiftung Kempten.

 

2.      Finanzplanung der von der Stadt verwalteten Stiftungen und der Seniorenbetreuung Altstadt der Protestantischen Spitalstiftung Kempten

 

3.      Stellenpläne 2020

 

 

Beschluss

 

 

des Stadtrates vom 23.01.2020

 

 

-öffentlich-

 

 

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