Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 39, Nein: 0, Pers. beteiligt: 0, Anwesend: 39

1.    Haushaltssatzung der Stadt Kempten (Allgäu) für das Haushaltsjahr 2020 mit dem Haushaltsplan der Stadt und dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Kempten Messe- und Veranstaltungsbetrieb“

 

Der Stadtrat beschließt die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen nach Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) für das Haushaltsjahr 2020 mit folgender Fassung:

 

 

§ 1

 

(1)     Der Haushaltsplan der Stadt Kempten (Allgäu) für das Haushaltsjahr 2020 wird        wie folgt festgesetzt:

 

im Verwaltungshaushalt

 

in den Einnahmen

und Ausgaben auf je

 

 

 

209.971.700

 

 

 

EUR

 

im Vermögenshaushalt

 

in den Einnahmen

und Ausgaben auf je

 

 

 

41.354.700

 

 

 

EUR

 

 

(2)         Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Kempten Messe- und Veranstaltungsbetrieb“ für das Wirtschaftsjahr 2020 wird wie folgt festgesetzt:

 

            Erfolgsplan

 

Erträge

3.196.400

EUR

Aufwendungen

5.719.800

EUR

Betriebsergebnis (Verlust)

2.523.400

EUR

 

            Vermögensplan

 

Ausgaben

 

2.439.300

EUR

Deckungsmittel

 

 

Eigenmittel

 

 

Abschreibungen auf Sachanlagen

561.700

EUR

Rücklagenentnahme

1.245.100

EUR

abzüglich Jahresverlust

2.523.400

EUR

Fremdmittel

 

 

Zuschuss der Stadt „Verlustausgleich“

1.961.700

EUR

Investitionszuschuss der Stadt

1.194.200

EUR

Fördermittel

0

EUR

Darlehensaufnahmen

0

EUR

 


 

§ 2

 

(1)       Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investi tionsförderungsmaßnahmen
     der Stadt Kempten (Allgäu) werden nicht festgesetzt.

(2)  Kreditaufnahmen für Investitionen des Eigenbetriebes „Kempten Messe- und
     Veranstaltungsbetrieb“ sind nicht geplant.

 

 

 

§ 3

 

(1)     Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt der     Stadt Kempten (Allgäu) wird auf 26.639.000 EUR festgesetzt.

 

(2)     Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Eigenbetriebes „Kempten Messe- und Veranstaltungsbetrieb“ wird auf 6.108.600 EUR festgesetzt.

 

 

 

§ 4

 

         Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt   festgesetzt:

 

1.   Grundsteuer

 

 

 

1.1  für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)

275 v. H.

 

 

1.2  für Grundstücke (B)

420 v. H.

 

 

 

 

2.   Gewerbesteuer

 

 

 

nach dem Gewerbeertrag

387 v. H.

 

 

 

§ 5

 

(1)     Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan der Stadt Kempten (Allgäu) wird auf 30.000.000 EUR festgesetzt.

 

 

(2)     Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Kempten Messe- und Veranstaltungsbetrieb“ wird auf 600.000 EUR festgesetzt.

 

 

 

§ 6

 

         Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2020 in Kraft.

 

 

2.    Finanzplanung und Investitionsprogramm 2019 – 2023 der Stadt

 

Der Stadtrat beschließt den Finanzplan und das diesem zugrundeliegende Investitionsprogramm der Stadt Kempten (Allgäu) in der vom Haupt- und Finanzausschuss begutachteten Fassung mit folgenden Abschlusszahlen für die Finanzplanungsjahre 2021 – 2023:

 

 

(Werte in TSD. EUR)

2021

2022

2023

 

Verwaltungshaushalt

 

 

 

Einnahmen 1)

214.290

219.178

221.268

Ausgaben 2)

214.290

219.178

221.268

Saldo

0

0

0

 

 

 

 

 

 

 

 

Nachrichtlich:

darin enthalten:

 

 

 

 

1)Zuführung vom Vermögenshaushalt

0

0

0

- davon zum abschl. Ausgleich VerwHH

0

0

0

- davon sonstige Finanzierungen

0

0

0

2)Zuführung zum Vermögenshaushalt

10.201

13.301

13.323

- davon Abführung von Zinsen Sonder-
  rücklagen und Abführung von Gebüh-
  renüberschüssen

0

0

0

- davon zum abschl. Ausgleich VermHH

            10.201

13.301

13.323

 

Vermögenshaushalt

 

 

 

Einnahmen 1)2)3)

44.058

47.306

38.496

Ausgaben 4)5)

44.058

47.306

38.496

Saldo

0

0

0

 

 

 

 

 

 

 

 

Nachrichtlich:

darin enthalten:

 

 

 

 

1)Kreditaufnahmen (Umschuldung)

0

0

0

2)Zuführung vom Verwaltungshaushalt

10.201

13.301

13.323

3)Rücklagenentnahmen

4.737

4.847

1.707

- davon Entnahme Sonderrücklagen

0

0

0

- davon Entnahme Stellplatzrücklage

1.246

1.667

150

- davon Sondertilgung Darlehen VermHH

0

0

0

- davon Ausgleich VerwHH

0

0

0

- davon Ausgleich VermHH

3.491

3.180

1.557

4)Zuführung zum Verwaltungshaushalt

0

0

0

5)Rücklagenzuführung Überschuss

  VermHH

0

0

0

 

 

Der Stadtrat beschließt die Finanzplanung der Stadt Kempten (Allgäu) unter Kenntnisnahme, dass die Vermögenshaushalte 2020 bis 2023 ausgeglichen sind, der Haushaltsausgleich jedoch in sämtlichen Jahren nur durch die Entnahme aus Rücklagemitteln erreicht werden konnte. Die Konkretisierung bleibt den Haushaltsplänen der jeweiligen Jahre vorbehalten.

 

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 06.08.2015 das strategische Ziel „Finanzkraft stärken“ beschlossen. Der darin enthaltene Schuldenabbau bis zum Jahre 2020 wurde im Dezember 2019 erfolgreich abgeschlossen. Der Kernhaushalt der Stadt Kempten (Allgäu) ist somit schuldenfrei.

 

 

3.    Finanzplanung des Eigenbetriebes der Stadt „Kempten Messe- und
Veranstaltungsbetrieb“

 

 

         Der Stadtrat beschließt den Finanzplan des Eigenbetriebes „Kempten Messe- und Veranstaltungsbetrieb“ für die Finanzplanungsjahre 2021 – 2023:

 

 

 

2021

2022

2023

 

in Tsd. EUR

in Tsd. EUR

in Tsd. EUR

 

 

 

 

Ausgaben Vermögensplan

3.254

3.079

105

 

 

 

 

Deckungsmittel

 

 

 

Eigenmittel

 

 

 

-     Abschreibungen auf Sachanlagen

541

750

655

-     abzüglich Jahresverlust

2.216

2.245

2.169

Fremdmittel

 

 

 

-     Investitionszuschuss der Stadt

3.254

3.079

105

-     Zuschuss der Stadt „Verlustausgleich“

1.674

1.495

1.514

 

 

4.    Stellenpläne 2020

 

Der Stadtrat beschließt die gem. Art. 64 Abs. 2 Satz 2 GO und § 2 Abs. 1 Nr. 4 i. V. m. § 6 KommHV-K aufgestellten Stellenpläne 2020 für die Beamten und tariflich Beschäftigten der Stadt Kempten (Allgäu) und des Eigenbetriebes „Kempten Messe- und Veranstaltungsbetrieb“ entsprechend den Gutachten des Personalausschusses sowie des Haupt- und Finanzausschusses in seinen haushaltsrechtlichen und personalwirtschaftlichen Teilen.

 

 

 

 

Kempten (Allgäu), den 24. Januar 2020

STADT KEMPTEN (ALLGÄU)

 

 

 

Thomas Kiechle

Oberbürgermeister

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

H a u s h a l t    2020

 

der Stadt Kempten (Allgäu)

 

 

 

 

1.    Haushaltssatzung der Stadt Kempten (Allgäu) für das Haushaltsjahr 2020 mit dem Haushaltsplan der Stadt und dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Kempten Messe- und Veranstaltungsbetrieb“

 

2.    Finanzplanung und Investitionsprogramm 2019 - 2023 der Stadt

 

3.    Finanzplanung des Eigenbetriebes „Kempten Messe- und Veranstaltungsbetrieb“

 

4.    Stellenpläne 2020

 

 

 

 

 

 

B e s c h l u s s

 

 

des Stadtrates vom 23. Januar 2020

 

- öffentlich -

 

 

 

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