Sitzung: 21.01.2020 2020/GB/025
Beschluss: Abstimmungsergebnis:
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Anwesend: 4
Der Gestaltungsbeirat begrüßt
das detailliert dargestellte Projekt eines siebengeschossigen Holzhauses mit 21
Mietwohnungen.
Das Projekt entspricht den
Festsetzungen des rechtskräftigen B-Plans Nr. 401-9 „Thingers-Nord“.
Aufgrund seiner städtebaulichen
Lage (u.a. Wegeverbindung zum Quartierszentrum, Lage am Weiher) und
innovativen, nachhaltigen Holzbauweise kommt dem Gebäude im Stadtteil eine
große Bedeutung zu. Deshalb sollten bei der weiteren Entwicklung des Projekts
die folgenden Punkte berücksichtigt werden:
-
Aus
städtebaulichen Gründen sollte das Gebäude weiter nach Norden verschoben
werden. Aufgrund der Tatsache, dass die nördliche Nachbarbebauung keine Fenster
in der südorientierten Giebelwand aufweist, wäre sogar eine Überschreitung des
Bauraums im Norden denkbar. Das Maß der möglichen Überschreitung sollte sich an
der Wegeverbindung nach Osten, zum Quartierszentrum hin, orientieren.
Wünschenswert wäre, dass auf diesem Weg auch die nördliche Feuerwehrzufahrt
geschickter zu lösen ist.
-
Das
Erdgeschoss sollte nicht mit Wohnnutzung gefüllt werden, sondern entweder
Sondernutzungen enthalten (Einrichtung für Kinder) oder/und (teilweise)
aufgeständert werden. So könnte die Verbindung zum Weiher optisch wirksamer
werden. Im EG integrierte Räume für E-Bikes etc. könnten, in Zusammenhang mit
der existierenden Bushaltestelle, ein nachhaltiges Mobilitätskonzept fördern.
In Bezug auf den Freiraum
sollte angedacht werden
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unter
Beachtung der Topographie einen freiräumlichen Bezug „Erdgeschoss- Weiher“ zu
schaffen
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Senkrechtparkern
im Osten zugunsten von Ersatzbaumpflanzungen zu reduzieren. Im Gespräch mit der
Stadt könnte hierbei auch die Verlegung der Bushaltestelle erörtert werden
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Die
leider notwendigen Feuerwehrzufahrten so harmlos wie möglich zu gestalten
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Die
Anböschung im Eingangsbereich zu vermeiden
-
Die
Umsetzung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung auf dem eigenen
Grundstück ist nachzuweisen.
Der Verzicht auf eine TG an
diesem Ort und die daraus folgende Notwendigkeit eines Stellplatznachweises an
einem anderen Ort im Quartier ist nachvollziehbar und sogar wünschenswert. Eine
topografisch mögliche zweigeschossige Parkierung zwischen Schwalbenweg und
Amselweg könnte hierbei geprüft werden.
Die angebotenen
wirtschaftlichen Grundrisse lassen in Verbindung mit den halbeingezogenen
Loggien eine hohe Wohnqualität erwarten. Die Loggien sind im Holzbau bei
tragenden Außenwänden konstruktiv allerdings sehr aufwändig.
Die Fassaden sind konsequent
aus der Logik des Holzbaus entwickelt und an diesem Ort gut vorstellbar.
Ein –über die Festsetzungen
des B-Plans hinausgehender- phänomenaler Gemeinschaftsraum im 7.OG würde dem
Gebäude und dem gesamten Quartier „die Krone aufsetzen“.
Um Wiedervorlage im
Gestaltungsbeirat wird gebeten.