Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Anwesend: 4

Gutachten:

 

Der Gestaltungsbeirat begrüßt das detailliert dargestellte Projekt eines siebengeschossigen Holzhauses mit 21 Mietwohnungen.

 

Das Projekt entspricht den Festsetzungen des rechtskräftigen B-Plans Nr. 401-9 „Thingers-Nord“.

 

Aufgrund seiner städtebaulichen Lage (u.a. Wegeverbindung zum Quartierszentrum, Lage am Weiher) und innovativen, nachhaltigen Holzbauweise kommt dem Gebäude im Stadtteil eine große Bedeutung zu. Deshalb sollten bei der weiteren Entwicklung des Projekts die folgenden Punkte berücksichtigt werden:

 

-        Aus städtebaulichen Gründen sollte das Gebäude weiter nach Norden verschoben werden. Aufgrund der Tatsache, dass die nördliche Nachbarbebauung keine Fenster in der südorientierten Giebelwand aufweist, wäre sogar eine Überschreitung des Bauraums im Norden denkbar. Das Maß der möglichen Überschreitung sollte sich an der Wegeverbindung nach Osten, zum Quartierszentrum hin, orientieren. Wünschenswert wäre, dass auf diesem Weg auch die nördliche Feuerwehrzufahrt geschickter zu lösen ist.

 

-        Das Erdgeschoss sollte nicht mit Wohnnutzung gefüllt werden, sondern entweder Sondernutzungen enthalten (Einrichtung für Kinder) oder/und (teilweise) aufgeständert werden. So könnte die Verbindung zum Weiher optisch wirksamer werden. Im EG integrierte Räume für E-Bikes etc. könnten, in Zusammenhang mit der existierenden Bushaltestelle, ein nachhaltiges Mobilitätskonzept fördern.

 

In Bezug auf den Freiraum sollte angedacht werden

 

-        unter Beachtung der Topographie einen freiräumlichen Bezug „Erdgeschoss- Weiher“ zu schaffen

 

-        Senkrechtparkern im Osten zugunsten von Ersatzbaumpflanzungen zu reduzieren. Im Gespräch mit der Stadt könnte hierbei auch die Verlegung der Bushaltestelle erörtert werden

 

-        Die leider notwendigen Feuerwehrzufahrten so harmlos wie möglich zu gestalten

 

-        Die Anböschung im Eingangsbereich zu vermeiden

 

-        Die Umsetzung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung auf dem eigenen Grundstück ist nachzuweisen.

 

Der Verzicht auf eine TG an diesem Ort und die daraus folgende Notwendigkeit eines Stellplatznachweises an einem anderen Ort im Quartier ist nachvollziehbar und sogar wünschenswert. Eine topografisch mögliche zweigeschossige Parkierung zwischen Schwalbenweg und Amselweg könnte hierbei geprüft werden.

 

Die angebotenen wirtschaftlichen Grundrisse lassen in Verbindung mit den halbeingezogenen Loggien eine hohe Wohnqualität erwarten. Die Loggien sind im Holzbau bei tragenden Außenwänden konstruktiv allerdings sehr aufwändig.

 

Die Fassaden sind konsequent aus der Logik des Holzbaus entwickelt und an diesem Ort gut vorstellbar.

 

Ein –über die Festsetzungen des B-Plans hinausgehender- phänomenaler Gemeinschaftsraum im 7.OG würde dem Gebäude und dem gesamten Quartier „die Krone aufsetzen“.

 

Um Wiedervorlage im Gestaltungsbeirat wird gebeten.