Sitzung: 19.12.2019 2019/SR/068
Beschluss: Abstimmungsergebnis:
Abstimmung: Ja: 44, Nein: 0, Pers. beteiligt: 0, Anwesend: 44
Beschluss:
Die laut § 4 Abs. 3 der
Geschäftsordnung geregelte Beiratsperiode und Berufungsperiode wird von zwei
bzw. vier Jahre auf drei bzw. sechs Jahre verlängert. § 4 Abs. 3 der
Geschäftsordnung lautet zukünftig folgendermaßen:
‚Tätigkeitsdauer
Fachleute: Eine Beiratsperiode dauert jeweils drei Jahre, wobei nach Ablauf jeder Beiratsperiode mindestens zwei
externe Fachleute ausgewechselt werden. Die Berufungsperiode dauert maximal sechs Jahre. Fachleute können nach
weiteren zwei Jahren wieder in den Beirat gewählt werden. Die Vertreter/-innen
der im Stadtrat vertretenen Fraktionen, bzw. Ausschussgemeinschaften entsendet
der Stadtrat jeweils für eine Stadtratsperiode.‘
Der Stadtrat beschließt die geänderte Geschäftsordnung für den Gestaltungsbeirat
in Kempten in der Fassung des Entwurfs vom 12.12.2019. Der Entwurf ist
Bestandteil des Beschlusses.
- Entwurf der geänderten Geschäftsordnung vom 12.12.2019