Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 44, Nein: 0, Pers. beteiligt: 0, Anwesend: 44

Beschluss:

 

Die laut § 4 Abs. 3 der Geschäftsordnung geregelte Beiratsperiode und Berufungsperiode wird von zwei bzw. vier Jahre auf drei bzw. sechs Jahre verlängert. § 4 Abs. 3 der Geschäftsordnung lautet zukünftig folgendermaßen:

 

‚Tätigkeitsdauer Fachleute: Eine Beiratsperiode dauert jeweils drei Jahre, wobei nach Ablauf jeder Beiratsperiode mindestens zwei externe Fachleute ausgewechselt werden. Die Berufungsperiode dauert maximal sechs Jahre. Fachleute können nach weiteren zwei Jahren wieder in den Beirat gewählt werden. Die Vertreter/-innen der im Stadtrat vertretenen Fraktionen, bzw. Ausschussgemeinschaften entsendet der Stadtrat jeweils für eine Stadtratsperiode.‘

 

Der Stadtrat beschließt die geänderte Geschäftsordnung für den Gestaltungsbeirat in Kempten in der Fassung des Entwurfs vom 12.12.2019. Der Entwurf ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

Anlage:

- Entwurf der geänderten Geschäftsordnung vom 12.12.2019