Sitzung: 12.12.2019 2019/PBA/076
Beschluss: Abstimmungsergebnis:
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11
Beschluss:
Dem Stadtrat wird empfohlen
folgenden Beschluss zu fassen:
Die laut § 4 Abs. 3 der
Geschäftsordnung geregelte Beiratsperiode und Berufungsperiode wird von zwei
bzw. vier Jahre auf drei bzw. sechs Jahre verlängert. § 4 Abs. 3 der Geschäftsordnung
lautet zukünftig folgendermaßen:
‚Tätigkeitsdauer Fachleute: Eine Beiratsperiode dauert
jeweils drei Jahre, wobei nach
Ablauf jeder Beiratsperiode mindestens zwei externe Fachleute ausgewechselt
werden. Die Berufungsperiode dauert maximal sechs Jahre. Fachleute können nach weiteren drei Jahren wieder in
den Beirat berufen werden. Die Vertreter/-innen der im Stadtrat vertretenen
Fraktionen, bzw. Ausschussgemeinschaften entsendet der Stadtrat jeweils für
eine Stadtratsperiode.‘
Der Stadtrat beschließt die geänderte Geschäftsordnung für den
Gestaltungsbeirat in Kempten in der Fassung des Entwurfs vom 12.12.2019. Der
Entwurf ist Bestandteil des Beschlusses.