Sitzung: 27.11.2019 2019/GB/024
Beschluss: Abstimmungsergebnis:
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Anwesend: 5
Gutachten:
Die Freifläche an der Breslauer Straße war bereits Tagesordnungspunkt in den Oktobersitzungen 2017 und 2018 des Gestaltungsbeirats. Thema war damals die Entwicklung des Auslobungstextes für den Wettbewerb, der mittlerweile durchgeführt wurde. Hierbei hatte UTA Architekten und Stadtplaner den ersten Platz gewonnen.
Der Entwurf besteht aus zwei gegeneinander versetzten Baufeldern, die sich senkrecht zur Hanglinie aufbauen. Der Zwischenraum zwischen den beiden Baufeldern soll als gemeinschaftlichen Anger genutzt werden. Der Anger ist konisch mit seiner Spitze Richtung Norden und wird im Süden durch ein zusätzliches Gebäude begrenzt.
Dass das Wettbewerbsergebnis noch einmal im
Gestaltungsbeirat zur Diskussion steht, ist außerhalb der Regel und nur dadurch
begründet, dass aufgrund von Äußerungen, die eine erhebliche Einschränkung in
den Blickbeziehungen befürchten, eine Überarbeitung der Planung notwendig
wurde. U.a. wird untersucht welche Auswirkungen es hat, das gesamte westliche
Baufeld mehrere Meter Richtung Osten und Süden zu verschieben. Dadurch könnte
der bestehende Kinderspielplatz an der Straße weitestgehend erhalten bleiben.
Der Gestaltungsbeirat hat erneut eine
Ortsbesichtigung vorgenommen, um unter Einbeziehung der neuen Kriterien, den
Sachverhalt beurteilen zu können. Vorangestellt ist zu attestieren, dass es
sich um außerordentlich attraktiven Bauplatz handelt und Veränderungen immer
auch von Bedenken getragen werden, dass sich Nachteile für die Nachbarschaften
ergeben könnten. Deshalb hier diese sorgfältige Abwägung der baulichen Vorzüge
und nachbarschaftlichen Interessen.
Der bestehende Kinderspielplatz, der heute
unmittelbar an die große freie Wiese angrenzt, wird sich verändern. Der
Wettbewerbsentwurf weist einen neuen Ort dafür aus, auf der Westseite, in der
Blickschneise hin zu dem schönen Bergpanorama. Ein guter Ort für diese Nutzung
– da sind sich alle einig.
In der Überarbeitung öffnet sich dieser
westliche Außenraum um weitere 7 m, wodurch in der Folge der Raum zwischen den
beiden neuen Baufeldern erheblich eingeschränkt wird. Der Gestaltungsbeirat
kommt zu der Überzeugung, dass diese Veränderungen zu keiner Verbesserung führt
– zuvörderst, da die im Wettbewerb noch deutlich durch die grünen Schneisen
gekennzeichneten Baufelder zu einem verschmelzen – eine massive
Verschlechterung des Wettbewerbsergebnisses.
Im Weiteren wurde die Frage erörtert, ob man
in der weiteren Planung auf das Eckgebäude an der Nordwestecke verzichten
könnte, um die Aussicht der Nachbarbauten offen zu halten. Das Konzept der
beiden Bauschollen auf der grünen Wiese lässt allerdings keinen Spielraum für
eine vergleichbare Entwicklung. Die Präzision und Eindeutigkeit der beiden
stadträumlichen Prägungen - Baufeld und Naturraum – ist zwingend für die
Vermittlung der wunderbar ausdifferenzierten Balance, die diesen
Wettbewerbsbeitrag auszeichnet. Hinsichtlich der Höhe des Eckgebäudes sieht der
Beirat noch einen gewissen Spielraum. Ebenso in der formalen Ausbildung des
kleinen Baukörpers außerhalb der Baufelder (Nummer 9).
Im Zuge der weiteren Planung zeichnet sich
eine Verschiebung des östlichen Baufeldes ab, denn unter Einbeziehung des
angrenzenden Straßenraumprofils und der dort notwendigen Stellplätze, wird
diese Veränderung notwendig.
Ein schöner Ort fürs Wohnen, ein ehrgeiziges
Projekt und eine selbstverständlich schützenswerte Interessenlage der
Nachbarschaft setzen hier hohe Maßstäbe für die weitere Planung. Der
Gestaltungsbeirat ist überzeugt, dass unter Einbeziehung der hier noch einmal
definierten Rahmenbedingungen die Herausforderungen gelingen wird.