Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Anwesend: 5

Gutachten:

 

Die Freifläche an der Breslauer Straße war bereits Tagesordnungspunkt in den Oktobersitzungen 2017 und 2018 des Gestaltungsbeirats. Thema war damals die Entwicklung des Auslobungstextes für den Wettbewerb, der mittlerweile durchgeführt wurde. Hierbei hatte UTA Architekten und Stadtplaner den ersten Platz gewonnen.

 

Der Entwurf besteht aus zwei gegeneinander versetzten Baufeldern, die sich senkrecht zur Hanglinie aufbauen. Der Zwischenraum zwischen den beiden Baufeldern soll als gemeinschaftlichen Anger genutzt werden. Der Anger ist konisch mit seiner Spitze Richtung Norden und wird im Süden durch ein zusätzliches Gebäude begrenzt.

 

Dass das Wettbewerbsergebnis noch einmal im Gestaltungsbeirat zur Diskussion steht, ist außerhalb der Regel und nur dadurch begründet, dass aufgrund von Äußerungen, die eine erhebliche Einschränkung in den Blickbeziehungen befürchten, eine Überarbeitung der Planung notwendig wurde. U.a. wird untersucht welche Auswirkungen es hat, das gesamte westliche Baufeld mehrere Meter Richtung Osten und Süden zu verschieben. Dadurch könnte der bestehende Kinderspielplatz an der Straße weitestgehend erhalten bleiben.

 

Der Gestaltungsbeirat hat erneut eine Ortsbesichtigung vorgenommen, um unter Einbeziehung der neuen Kriterien, den Sachverhalt beurteilen zu können. Vorangestellt ist zu attestieren, dass es sich um außerordentlich attraktiven Bauplatz handelt und Veränderungen immer auch von Bedenken getragen werden, dass sich Nachteile für die Nachbarschaften ergeben könnten. Deshalb hier diese sorgfältige Abwägung der baulichen Vorzüge und nachbarschaftlichen Interessen.

 

Der bestehende Kinderspielplatz, der heute unmittelbar an die große freie Wiese angrenzt, wird sich verändern. Der Wettbewerbsentwurf weist einen neuen Ort dafür aus, auf der Westseite, in der Blickschneise hin zu dem schönen Bergpanorama. Ein guter Ort für diese Nutzung – da sind sich alle einig.

 

In der Überarbeitung öffnet sich dieser westliche Außenraum um weitere 7 m, wodurch in der Folge der Raum zwischen den beiden neuen Baufeldern erheblich eingeschränkt wird. Der Gestaltungsbeirat kommt zu der Überzeugung, dass diese Veränderungen zu keiner Verbesserung führt – zuvörderst, da die im Wettbewerb noch deutlich durch die grünen Schneisen gekennzeichneten Baufelder zu einem verschmelzen – eine massive Verschlechterung des Wettbewerbsergebnisses.

 

Im Weiteren wurde die Frage erörtert, ob man in der weiteren Planung auf das Eckgebäude an der Nordwestecke verzichten könnte, um die Aussicht der Nachbarbauten offen zu halten. Das Konzept der beiden Bauschollen auf der grünen Wiese lässt allerdings keinen Spielraum für eine vergleichbare Entwicklung. Die Präzision und Eindeutigkeit der beiden stadträumlichen Prägungen - Baufeld und Naturraum – ist zwingend für die Vermittlung der wunderbar ausdifferenzierten Balance, die diesen Wettbewerbsbeitrag auszeichnet. Hinsichtlich der Höhe des Eckgebäudes sieht der Beirat noch einen gewissen Spielraum. Ebenso in der formalen Ausbildung des kleinen Baukörpers außerhalb der Baufelder (Nummer 9).

 

Im Zuge der weiteren Planung zeichnet sich eine Verschiebung des östlichen Baufeldes ab, denn unter Einbeziehung des angrenzenden Straßenraumprofils und der dort notwendigen Stellplätze, wird diese Veränderung notwendig.

Ein schöner Ort fürs Wohnen, ein ehrgeiziges Projekt und eine selbstverständlich schützenswerte Interessenlage der Nachbarschaft setzen hier hohe Maßstäbe für die weitere Planung. Der Gestaltungsbeirat ist überzeugt, dass unter Einbeziehung der hier noch einmal definierten Rahmenbedingungen die Herausforderungen gelingen wird.