Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11

Beschluss:

 

Dem Stadtrat wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die Aufstellung des Bebauungsplanes gem. § 2 Abs. 1 BauGB „GE-Riederau 2“ im nördlichen zentralen Bereich des Biomassehofes zwischen Thomas-Dachser-Straße, Ursulasrieder Bach, Schießanlage und Zufahrt zur Riederau mit dem im Lageplan vom 30.07.2019 eingetragenen Geltungsbereich für ein Gewerbegebiet „städtischer Bauhof“ sowie einer Ausgleichsfläche wird beschlossen.