Sitzung: 30.07.2019 2019/PBA/072
Beschluss: Abstimmungsergebnis:
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 1, Anwesend: 11
Beschluss:
Dem Stadtrat wird
empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen:
Die Aufstellung des Bebauungsplanes gem. § 2 Abs. 1 BauGB „GE-Riederau
1“ im südlichen Entwicklungsbereich der Riederau auf dem Gelände des
Biomassehofes zwischen Thomas-Dachser-Straße, Ursulasrieder Bach, Schießanlage
und Zufahrt zur Riederau mit dem im Lageplan vom 30.07.2019 eingetragenen
Geltungsbereich für ein Gewerbegebiet mit Ausschluss von Einzelhandel mit
überwiegend zentrenrelevantem Sortiment sowie einer Ausgleichsfläche wird
beschlossen.