Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 1, Anwesend: 11

Beschluss:

 

Dem Stadtrat wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die Aufstellung des Bebauungsplanes gem. § 2 Abs. 1 BauGB „GE-Riederau 1“ im südlichen Entwicklungsbereich der Riederau auf dem Gelände des Biomassehofes zwischen Thomas-Dachser-Straße, Ursulasrieder Bach, Schießanlage und Zufahrt zur Riederau mit dem im Lageplan vom 30.07.2019 eingetragenen Geltungsbereich für ein Gewerbegebiet mit Ausschluss von Einzelhandel mit überwiegend zentrenrelevantem Sortiment sowie einer Ausgleichsfläche wird beschlossen.