Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 1, Anwesend: 11

Beschluss:

 

Dem Stadtrat wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gem. § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 12 BauGB „GE-Biomassehof“ im östlichen Bereich des bestehenden Biomassehofes zwischen Thomas-Dachser-Straße, Ursulasrieder Bach, Schießanlage und Zufahrt zur Riederau mit dem im Lageplan vom 30.07.2019 eingetragenen Geltungsbereich für ein Gewerbegebiet wird beschlossen. Art und Maß der baulichen Nutzung sollen auf dem Gelände anhand des Bestandes mit geringer Erweiterungsmöglichkeit im Bereich des Bürogebäudes festgeschrieben werden.