Beschluss:
Der Fällung einer
Fichte und des nordwestlichen Ahorns auf dem Grundstück Haubensteigweg 62 wird
zugestimmt. Es sind dafür zwei geeignete Laubbäume nach zu pflanzen. Der
nordöstliche Ahorn ist fachgerecht zu pflegen.
Beschluss:
Der Fällung einer
Fichte und des nordwestlichen Ahorns auf dem Grundstück Haubensteigweg 62 wird
zugestimmt. Es sind dafür zwei geeignete Laubbäume nach zu pflanzen. Der
nordöstliche Ahorn ist fachgerecht zu pflegen.