Sitzung: 17.07.2019 2019/GB/022
Beschluss: Abstimmungsergebnis:
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Anwesend: 5
Gutachten:
Die Mitglieder des Gestaltungsbeirates nehmen
wohlwollend zur Kenntnis, dass die Anregungen aus dem nichtöffentlichen
Gutachten vom März 2019 in erheblichem Maße in die weitere Planung eingeflossen
sind. Man ist sich einig darüber, dass die klare Hufeisenform, die sich an die
Orthogonalstruktur der umgebenden Bebauung anlehnt, eine deutliche Verbesserung
darstellt.
Dies erscheint in Bezug auf den Charakter der
Stephanstraße, die sich als landschaftlich geprägter Grünkorridor von der
Autobahn kommend in die Stadt hineinzieht, richtig. Dieser übergeordneten Geste
wird mit der neuen städtebaulichen Formulierung somit gut Rechnung getragen.
Lediglich die Ausgestaltung der Nordwestecke des Gebäudes kann hinsichtlich der
topographischen Gegebenheiten noch nicht überzeugen. An dieser Stelle kommt das
Gebäude eindeutig zu nah an die Straße.
Die Durchtrennung des Böschungskörpers zur
Belichtung der TG wird in Frage gestellt. Es ist zu überprüfen, ob die entlang
der Westseite angeordnete Feuerwehrzufahrt tatsächlich notwendig ist. Eventuell
können die Belange der Feuerwehr anderweitig gelöst werden. Zur Entkrampfung
dieser heiklen Situation wird vorgeschlagen, den westlichen Gebäudetrakt um
eine Achse einzukürzen, damit der für das Stadtbild wichtige Punkt optimal gelöst
werden kann. Die ausmittige Anordnung des 2-geschossigen Solitärs auf dem Platz
wird gutgeheißen, ebenso die durchgängige Begrünung der Flachdächer.
Gemessen am derzeitigen Planungsstand ist der
Durcharbeitungsgrad im Freiraum schon sehr konkret dargestellt. Die teilweise
Überstellung des Parkplatzes im Innenhof mit niederwüchsigen Säulenpappeln
liefert ein überzeugendes und unverwechselbares Erscheinungsbild. Dennoch
sollte abgewogen werden, ob hinsichtlich der Erwärmung und Schattenbildung
alternativ eine Baumart mit breiter Krone eventuell sinnvoller wäre. Zusätzlich
denkbar erscheinen Heckenbänder anstelle von Rasenstreifen, um die sehr große
Parkierungsfläche einerseits zu gliedern und die Blechmessen andererseits
verträglicher zu umhüllen. Der grüne Vorbereich an der Stephanstraße überzeugt
bislang nicht. Die verstreut angeordneten Steinriegel deuten auf eine
Verweilzone hin, die an der viel befahrenen Straße deplatziert ist. Hier wird
in erster Linie Wert auf ein maßstabbildendes Großgrün gelegt, wie schon im
Gutachten vom März 2019 dargelegt. Der Werbepylon im Einmündungsbereich von
Stephanstraße und Ulmer Straße wird als störend empfunden. Gewünscht ist eine
gebäudeintegrierte Lösung. Der Boulevardcharakter entlang der Ulmer Straße mit
hochwüchsigen Säulenpappeln überzeugt. Davon profitiert auch die angrenzende
Umgebung.
Der angedachte Kreisverkehr am Knick der
Ulmer Straße wird gestalterisch kontrovers diskutiert. Es erscheint äußerst
wichtig, dass eine verkehrliche Untersuchung in Zusammenhang mit der Zu- und
Abfahrt in die ober- und unterirdische Parkierungsanlage erfolgt, aus der eine
leistungsfähige Lösung resultiert, zumal die benachbarten Knotenpunkte schon
jetzt neuralgisch sind.
Zusammenfassend wird festgehalten, dass das
Projekt sehr gut fortgeführt wurde. Das gegenüber dem vorherigen Planungsstand
deutlich erhöhte Bauvolumen wird mitgetragen. Auf den Erhalt und die
Weiterentwicklung des winkelförmigen umgebenden Grüngürtels wird wegen des
Straßencharakters und auch wegen der Sonderstellung des Projekts großer Wert
gelegt. Die auf dem westlich angrenzenden Nachbargrundstück stehenden und über
einen Bebauungsplan gesicherten Bäume dürfen durch das Bauvorhaben nicht
gefährdet werden.
Da die Aussagen zur Fassadengestaltung bisher
nur schematisch vorliegen und der Gestaltungsbeirat dem Vorhaben eine
Modellfunktion für großmaßstäbliches Bauen zuordnet, wird ein
Architekturwettbewerb empfohlen. Sollte dies nicht erfolgen, wird um
Wiedervorlage im Gestaltungsbeirat gebeten.