Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Anwesend: 5

Gutachten:

 

Die Mitglieder des Gestaltungsbeirates nehmen wohlwollend zur Kenntnis, dass die Anregungen aus dem nichtöffentlichen Gutachten vom März 2019 in erheblichem Maße in die weitere Planung eingeflossen sind. Man ist sich einig darüber, dass die klare Hufeisenform, die sich an die Orthogonalstruktur der umgebenden Bebauung anlehnt, eine deutliche Verbesserung darstellt.

 

Dies erscheint in Bezug auf den Charakter der Stephanstraße, die sich als landschaftlich geprägter Grünkorridor von der Autobahn kommend in die Stadt hineinzieht, richtig. Dieser übergeordneten Geste wird mit der neuen städtebaulichen Formulierung somit gut Rechnung getragen. Lediglich die Ausgestaltung der Nordwestecke des Gebäudes kann hinsichtlich der topographischen Gegebenheiten noch nicht überzeugen. An dieser Stelle kommt das Gebäude eindeutig zu nah an die Straße.

 

Die Durchtrennung des Böschungskörpers zur Belichtung der TG wird in Frage gestellt. Es ist zu überprüfen, ob die entlang der Westseite angeordnete Feuerwehrzufahrt tatsächlich notwendig ist. Eventuell können die Belange der Feuerwehr anderweitig gelöst werden. Zur Entkrampfung dieser heiklen Situation wird vorgeschlagen, den westlichen Gebäudetrakt um eine Achse einzukürzen, damit der für das Stadtbild wichtige Punkt optimal gelöst werden kann. Die ausmittige Anordnung des 2-geschossigen Solitärs auf dem Platz wird gutgeheißen, ebenso die durchgängige Begrünung der Flachdächer.

 

Gemessen am derzeitigen Planungsstand ist der Durcharbeitungsgrad im Freiraum schon sehr konkret dargestellt. Die teilweise Überstellung des Parkplatzes im Innenhof mit niederwüchsigen Säulenpappeln liefert ein überzeugendes und unverwechselbares Erscheinungsbild. Dennoch sollte abgewogen werden, ob hinsichtlich der Erwärmung und Schattenbildung alternativ eine Baumart mit breiter Krone eventuell sinnvoller wäre. Zusätzlich denkbar erscheinen Heckenbänder anstelle von Rasenstreifen, um die sehr große Parkierungsfläche einerseits zu gliedern und die Blechmessen andererseits verträglicher zu umhüllen. Der grüne Vorbereich an der Stephanstraße überzeugt bislang nicht. Die verstreut angeordneten Steinriegel deuten auf eine Verweilzone hin, die an der viel befahrenen Straße deplatziert ist. Hier wird in erster Linie Wert auf ein maßstabbildendes Großgrün gelegt, wie schon im Gutachten vom März 2019 dargelegt. Der Werbepylon im Einmündungsbereich von Stephanstraße und Ulmer Straße wird als störend empfunden. Gewünscht ist eine gebäudeintegrierte Lösung. Der Boulevardcharakter entlang der Ulmer Straße mit hochwüchsigen Säulenpappeln überzeugt. Davon profitiert auch die angrenzende Umgebung.

 

Der angedachte Kreisverkehr am Knick der Ulmer Straße wird gestalterisch kontrovers diskutiert. Es erscheint äußerst wichtig, dass eine verkehrliche Untersuchung in Zusammenhang mit der Zu- und Abfahrt in die ober- und unterirdische Parkierungsanlage erfolgt, aus der eine leistungsfähige Lösung resultiert, zumal die benachbarten Knotenpunkte schon jetzt neuralgisch sind.

 

Zusammenfassend wird festgehalten, dass das Projekt sehr gut fortgeführt wurde. Das gegenüber dem vorherigen Planungsstand deutlich erhöhte Bauvolumen wird mitgetragen. Auf den Erhalt und die Weiterentwicklung des winkelförmigen umgebenden Grüngürtels wird wegen des Straßencharakters und auch wegen der Sonderstellung des Projekts großer Wert gelegt. Die auf dem westlich angrenzenden Nachbargrundstück stehenden und über einen Bebauungsplan gesicherten Bäume dürfen durch das Bauvorhaben nicht gefährdet werden.

 

Da die Aussagen zur Fassadengestaltung bisher nur schematisch vorliegen und der Gestaltungsbeirat dem Vorhaben eine Modellfunktion für großmaßstäbliches Bauen zuordnet, wird ein Architekturwettbewerb empfohlen. Sollte dies nicht erfolgen, wird um Wiedervorlage im Gestaltungsbeirat gebeten.