Sitzung: 17.07.2019 2019/GB/022
Beschluss: Abstimmungsergebnis:
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Anwesend: 5
Gutachten:
Die Überarbeitung des Neubaus Wohn- und Geschäftshaus an der Kotterner
Straße zeigt Verbesserungen in vielen Bereichen: deutliche Ausformung der
Sockelzone, Beruhigung der Fassade zur Scheibenstraße, Belichtung der Räume zum
Innenhof, Umgang mit der Abtreppung zum Nachbargebäude an der Scheibenstraße,
Dachform und Farbigkeit.
Insgesamt ist es jedoch bei einer Architektur geblieben, die vor allem
der Abstandsflächenthematik genügt und nicht einer städtebaulich
anspruchsvollen Ergänzung des Stadtbildes.
Für eine Weiterbearbeitung werden noch folgende Anregungen gegeben:
Die Rhythmisierung der Fassaden zur Kotterner Straße muss vom Straßenbild
gedacht werden und nicht von der Nutzung: Die Anzahl der Fensteröffnungen
sollte demnach im EG mit denen der oberen Geschosse korrespondieren. Eine
regelmäßige Teilung ist anzustreben. Die Fensterarkaden im EG sollten für jedes
Gebäude links und rechts mit Wandpfeilern abgeschlossen werden. Die Farbe und
Materialität des Sockels ist unklar, die derzeitige Darstellung scheint zu
kontrastreich an dieser Stelle. Je ein Fassadenschnitt durch die Straßenfassade
auf ganzer Höhe (Maßstab 1:50 bzw. 1:20)
wäre zur Beurteilung sehr hilfreich und sollte der Stadtverwaltung vorgelegt
werden.
Die Traufe scheint zwei Häuser unterschiedlicher Höhe und Bauart auf
seltsame Weise durch die Traufe verbinden zu wollen. Beide Häuser sollten sich
hingegen (auch in der Höhe und Art der Traufe) als eigenständige Häuser eines
Ensembles zu erkennen geben. Der neue Baukörper muss vermutlich ohnehin bei der
Prüfung der Abstandsflächen in der Scheibenstraße möglicherweise um ein
Geschoss reduziert werden, was der Gestaltungsbeirat sehr begrüßen würde.
Die Änderungen sind im Genehmigungsverfahren mit der Stadt abzustimmen,
eine Wiedervorlage im Gestaltungsbeirat ist nicht notwendig.