Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11

GUTACHTEN:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Lazarett“ gemäß § 142 Abs. 1 BauGB als Satzung mit der Maßgabe, dass das Sanierungsverfahren im vereinfachten Verfahren nach § 142 Abs. 4 BauGB durchgeführt wird. Die Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 bis 156 a BauGB ist ausgeschlossen. Die Vorschriften nach § 144 BauGB finden keine Anwendung. Die Frist zur Durchführung der Sanierung beträgt 15 Jahre, so dass die Sanierung bis 2034 abzuschließen ist (§ 142 Abs. 3 BauGB).