Sitzung: 01.07.2019 2019/JHA/023
Beschluss: Abstimmungsergebnis:
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13
Beschluss:
Der
Jugendhilfeausschuss beschließt, die Richtlinie zur Kindertagespflege in
Kempten (Allgäu) fortzuschreiben. Insbesondere soll das monatliche
Tagespflegeentgelt wie folgt angepasst werden. Die Änderung ist jeweils für
eine Betreuung von 40 Wochenstunden definiert und wird bei anderen
Buchungszeiten entsprechend anteilig gerechnet:
Förderleistung für ein „Regelkind“ 400
EUR
Förderleistung für ein Inklusionskind 1.200
EUR
Sachaufwandspauschale für ein „Regelkind“ 260
EUR
Sachaufwandspauschale für ein Inklusionskind 310 EUR
Der Qualifizierungszuschlag beträgt je nach entsprechender Qualifizierung
und Erfahrung der Tagespflegeperson wie bisher 20, 30, 40 % der Förderleistung.
Zusätzlich wird für Kindertagespflegepersonen, die innerhalb der Stadt Kempten
(Allgäu) mehr als 10 Jahre tätig sind, ein Qualifizierungszuschlag von 50 %
eingeführt. Dieser Zuschlag gilt entsprechend für Kindertagespflegepersonen mit
Ausbildung zur Kinderpfleger/in nach 8 Jahren und gelernten Erzieher/innen nach
3 Jahren.
Der
Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung die Anpassung der Richtlinien
für die Kindertagespflege in Kempten (Allgäu) ab 01.09.2019 umzusetzen.