Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, die Richtlinie zur Kindertagespflege in Kempten (Allgäu) fortzuschreiben. Insbesondere soll das monatliche Tagespflegeentgelt wie folgt angepasst werden. Die Änderung ist jeweils für eine Betreuung von 40 Wochenstunden definiert und wird bei anderen Buchungszeiten entsprechend anteilig gerechnet:

 

Förderleistung für ein „Regelkind“                                 400 EUR

Förderleistung für ein Inklusionskind                           1.200 EUR

Sachaufwandspauschale für ein „Regelkind“                    260 EUR

Sachaufwandspauschale für ein Inklusionskind                310 EUR

 

Der Qualifizierungszuschlag beträgt je nach entsprechender Qualifizierung und Erfahrung der Tagespflegeperson wie bisher 20, 30, 40 % der Förderleistung. Zusätzlich wird für Kindertagespflegepersonen, die innerhalb der Stadt Kempten (Allgäu) mehr als 10 Jahre tätig sind, ein Qualifizierungszuschlag von 50 % eingeführt. Dieser Zuschlag gilt entsprechend für Kindertagespflegepersonen mit Ausbildung zur Kinderpfleger/in nach 8 Jahren und gelernten Erzieher/innen nach 3 Jahren.

 

Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung die Anpassung der Richtlinien für die Kindertagespflege in Kempten (Allgäu) ab 01.09.2019 umzusetzen.