Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 37, Nein: 0, Anwesend: 37

Beschluss:

 

Die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplans „Parkstraße“ im Bereich der Wohnbebauung beidseitig der Parkstraße in der Fassung des Satzungsentwurfes vom 13.05.2019 wird gemäß § 16 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Satzungsentwurf, der der Niederschrift beigefügt wird, ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

 

Anlagen:

Veränderungssperre zum Bebauungsplan „Parkstraße“ im Bereich der Wohnbebauung beidseitig der Parkstraße in der Fassung vom 13.05.2019, bestehend aus Planzeichnung, Satzung und Verfahrensvermerken