Sitzung: 23.05.2019 2019/SR/062
Beschluss: Abstimmungsergebnis:
Abstimmung: Ja: 37, Nein: 0, Anwesend: 37
Beschluss:
Die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplans „Parkstraße“ im Bereich der Wohnbebauung beidseitig der Parkstraße in der Fassung des Satzungsentwurfes vom 13.05.2019 wird gemäß § 16 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Satzungsentwurf, der der Niederschrift beigefügt wird, ist Bestandteil des Beschlusses.
Anlagen:
Veränderungssperre zum Bebauungsplan „Parkstraße“
im Bereich der Wohnbebauung beidseitig der Parkstraße in der Fassung vom
13.05.2019, bestehend aus Planzeichnung, Satzung und Verfahrensvermerken