Sitzung: 23.05.2019 2019/SR/062
Beschluss: Abstimmungsergebnis:
Abstimmung: Ja: 38, Nein: 0, Anwesend: 38
Beschluss:
Die Aufstellung des Bebauungsplans
„Parkstraße“ im Bereich der Wohnbebauung beidseitig der Parkstraße im
beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB mit dem im Lageplan des
Stadtplanungsamtes vom 13.05.2019 eingetragenen Geltungsbereich wird beschlossen.
Städtebauliche Ziele des Bebauungsplans sind die Sicherung des für die Straße
charakteristischen villenartigen Wohnens, Bestimmungen zu Gebäudevolumina und
-gestaltung sowie der Erhalt der grünen Hangkante westlich der Parkstraße.
Anlagen:
- Präsentation
- Plan Geltungsbereich