Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11

Beschluss:

 

Dem Stadtrat wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die Aufstellung des Bebauungsplans „Parkstraße“ im Bereich der Wohnbebauung beidseitig der Parkstraße im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB mit dem im Lageplan des Stadtplanungsamtes vom 13.05.2019 eingetragenen Geltungsbereich wird beschlossen. Städtebauliche Ziele des Bebauungsplans sind die Sicherung des für die Straße charakteristischen villenartigen Wohnens, Bestimmungen zu Gebäudevolumina und -gestaltung sowie der Erhalt der grünen Hangkante westlich der Parkstraße.