Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Anwesend: 4

Gutachten:

 

Die vorgeschlagene Bebauung führt zu einer Beruhigung und Klärung des sehr heterogenen baulichen Umfeldes, in dem sie die bestehenden Proportionen und Fassadentypologie des Blocks ergänzt.

 

Dabei zeigt die Gliederung der Fassade zur Kotterner Straße eine ruhige Ordnung, die sogar mit den zur Straße untypischen Loggien möglich erscheint. Die unterschiedlichen Fensterformate und willkürlichen Anordnungen zur Scheibenstraße hingegen sollten im Sinne einer Beruhigung noch einmal überdacht werden. Bei beiden Hauptfassaden ist das EG mit seiner Ladennutzung fast völlig aufgeglast. Das Eckhaus, als stabile Stütze des Blocks, soll in einer Überarbeitung, analog zu seinen Nachbarn, besser „geerdet“ werden. Eine Darstellung der Farbigkeit des neuen (und alten) Hauses ist wünschenswert.

 

Die neue Bebauung ist im Sinne einer Ergänzung als Bekenntnis zum Block zu verstehen. Deshalb sollte sich die Dachform an den Nachbarn aus dem Block orientieren, ein Flachdach erscheint an dieser Stelle nicht richtig. Dabei ist dem Dachrand besondere Beachtung zu schenken.

 

Das neue, nicht ganz unkomplizierte Gebäude, stellt derzeit eine juristisch zulässige Planung dar, die sich bis in kleine Versprünge aus den Abstandsflächenregelungen ergibt. Ob dies eine für den Ort angemessene städtebauliche Haltung ist, gilt es nochmal kritisch zu prüfen – zumindest die Abtreppungen der Fassade in den oberen Geschossen zur Scheibenstraße sollte auf einen Versprung reduziert werden.

 

Zum Nachweis von gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnissen ist für die Wiedervorstellung eine Verschattungsstudie vorzulegen – das gilt insbesondere für den neu entstehenden Innenhof.

 

Die nach § 7 BayBO erforderlichen Kinderspielflächen, die für den Wohnungsbau erforderlich werden sind bisher nicht ablesbar und müssen ergänzt werden.

 

Um Wiedervorlage wird gebeten.