Sitzung: 27.03.2019 2019/GB/020
Beschluss: Abstimmungsergebnis:
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Anwesend: 4
Gutachten:
Die vorgeschlagene Bebauung führt zu einer Beruhigung und Klärung des
sehr heterogenen baulichen Umfeldes, in dem sie die bestehenden Proportionen
und Fassadentypologie des Blocks ergänzt.
Dabei zeigt die Gliederung der Fassade zur Kotterner Straße eine ruhige
Ordnung, die sogar mit den zur Straße untypischen Loggien möglich erscheint.
Die unterschiedlichen Fensterformate und willkürlichen Anordnungen zur
Scheibenstraße hingegen sollten im Sinne einer Beruhigung noch einmal überdacht
werden. Bei beiden Hauptfassaden ist das EG mit seiner Ladennutzung fast völlig
aufgeglast. Das Eckhaus, als stabile Stütze des Blocks, soll in einer
Überarbeitung, analog zu seinen Nachbarn, besser „geerdet“ werden. Eine
Darstellung der Farbigkeit des neuen (und alten) Hauses ist wünschenswert.
Die neue Bebauung ist im Sinne einer Ergänzung als Bekenntnis zum Block
zu verstehen. Deshalb sollte sich die Dachform an den Nachbarn aus dem Block
orientieren, ein Flachdach erscheint an dieser Stelle nicht richtig. Dabei ist
dem Dachrand besondere Beachtung zu schenken.
Das neue, nicht ganz unkomplizierte Gebäude, stellt derzeit eine
juristisch zulässige Planung dar, die sich bis in kleine Versprünge aus den
Abstandsflächenregelungen ergibt. Ob dies eine für den Ort angemessene
städtebauliche Haltung ist, gilt es nochmal kritisch zu prüfen – zumindest die
Abtreppungen der Fassade in den oberen Geschossen zur Scheibenstraße sollte auf
einen Versprung reduziert werden.
Zum Nachweis von gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnissen ist für die
Wiedervorstellung eine Verschattungsstudie vorzulegen – das gilt insbesondere
für den neu entstehenden Innenhof.
Die nach § 7 BayBO erforderlichen Kinderspielflächen, die für den Wohnungsbau
erforderlich werden sind bisher nicht ablesbar und müssen ergänzt werden.
Um Wiedervorlage wird gebeten.