Sitzung: 29.01.2019 2019/GB/019
Beschluss: Abstimmungsergebnis:
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Anwesend: 5
Gutachten:
Die Planung wurde überarbeitet und der
jetzige Bebauungsvorschlag sieht 3 Doppelhäuser vor, die sich in ihrer Form und
Größe an der Nachbarschaft orientieren. Die neue Planung wurde am Modell
überprüft und auch die Plandarstellungen zeigen drei in das dörfliche Umfeld
gut eingebundene Baukörper.
Durch die Positionierung der Baukörper wird
an einer Stelle eine Schallschutzabgrenzung hin zur Straße notwendig, die in
dem vorliegenden Konzept berücksichtigt wurde. Der Beirat empfiehlt in der weiteren
Planung die genauen Festlegungen der Bauhöhen / Trauflinien abzugleichen – das
Gebäude C im Norden sollte nicht so tief gegenüber der Straße versinken und
könnte evtl. ein halbes Geschoss mehr ausweisen.
Zu überprüfen wäre auch, ob sich noch eine andere
Position für die zwei Garagen des nördlichen Doppelhauses finden lässt und der
Platz stattdessen dem Garten zugeordnet werden könnte. Damit würde sich die
versiegelte Erschließungsfläche verringern. Das Argument, dass sich durch
dieses Nebengebäude (- das dann gestalterisch mehr sein sollte als eine
einfache Doppelgarage) ein schön geschützter, privater Gartenbereich
abzeichnet, ist aber auch nachvollziehbar.
Die zusätzlich geforderten Stellplätze müssen
in das Außenraumkonzept eingebunden werden
Die Mitglieder des Beirats unterstreichen die
positive Entwicklung der Planung und wünschen den Kollegen viel Erfolg.
Eine Wiedervorlage ist nicht erforderlich.