Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11

Beschluss:

 

1.     Der schwaben netz GmbH wird das Recht eingeräumt, die öffentlichen Verkehrswege im Stadtgebiet von Kempten (Allgäu) für die Verlegung und den Betrieb eines Gasversorgungsnetzes der allgemeinen Versorgung im Sinne des § 46 Abs. 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) zu nutzen. Das entsprechende Vertragsangebot der schwaben netz GmbH vom 16. August 2018 wird mit der Maßgabe angenommen, dass im § 13 Abs. 1 Satz 2 nach den Worten "wenn von ihnen Gefahren ausgehen oder" die Worte "erhebliche Behinderungen von Baumaßnahmen der Stadt entstehen oder" eingefügt wird. Weiter ist in § 13 Abs. 3 der zweite Satz zu streichen.

2.     Die Verwaltung wird beauftragt, ggf. nach erforderlichen weiteren Anpassungen des angebotenen Vertragstextes wie in der Anlage beigefügt, einen entsprechenden Gaskonzessionsvertrag mit der schwaben netz GmbH zu unterzeichnen.