Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 1, Anwesend: 11

AUFSTELLUNGSBESCHLUSS:

 

Dem Stadtrat wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Gesundheitszentrum, Wohn- und Pflegeheim“ für das Gebiet zwischen Robert-Weixler-Straße, Rottenkolberstraße und Rottachtobel mit dem im Lageplan des Stadtplanungsamtes vom 07.05.2018 eingetragenen Geltungsbereichs wird beschlossen.

Der Geltungsbereich umfasst das gesamte Flurgrundstück Nr. 3453 sowie eine Teilfläche der Robert-Weixler-Straße (Flurgrundstücks Nr. 1076/1).

Ziel der Planung ist die Erweiterung des medizinischen Versorgungszentrums „Kempten-Allgäu“ in Verbindung mit der Errichtung eines Wohn- und Pflegeheims für Ruhestandsgeistliche in zwei Gebäudeteilen.

Die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Kempten erfolgt im Parallelverfahren.