Sitzung: 10.04.2018 2018/GB/014
Beschluss: Abstimmungsergebnis:
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Anwesend: 5
GUTACHTEN:
Die vorliegende Planung beabsichtigt den Abbruch der bestehenden Wohnanlage aus den 30er Jahren und schlägt an gleicher Stelle die Errichtung eines neuen, fünfgeschossigen, Wohngebäudes mit Rückgebäude vor.
Grundsätzlich ist die Stellung des Baukörpers parallel zur Memminger Straße städtebaulich richtig, da der kräftige Baukörper eine angemessene bauliche Antwort an der vierspurigen Ausfallstraße darstellt. Er fungiert gleichzeitig als wirkungsvolle Schallschutzmaßnahme für die dahinter liegenden Wohngebäude.
Die Flucht der südlich anschließenden Bebauung wird aufgenommen, allerdings führt das relativ dichte Heranrücken des Baukörpers an die Memminger Straße zu anderen Problemen:
Die Vorbereiche der Erdgeschoßwohnungen rücken sehr nahe an den Gehsteig wodurch es zu nicht unerheblichen Beeinträchtigungen durch das hohe Verkehrsaufkommen kommen kann. Ferner sind diese Wohnungen nicht gegen Einblicke geschützt. Es wird aus diesen Gründen die Einführung eines Hochparterres empfohlen. In der darunter liegenden Ebene könnte die Tiefgarage angeordnet werden und die daraus resultierende größere Tiefe dieses Geschosses auf der Ostseite für darüber liegende Mietergärten genutzt werden.
Das Gebäude wird an drei Stellen von der Memminger Straße fußläufig erschlossen. Leider sind die Treppenhäuser nicht durchgängig, was dazu führt, dass zur Erreichung des Innenhofes das Gebäude über die Memminger Straße umgangen werden muss. Ein direkter Ausgang aus dem Treppenhaus in den Innenhof ist jedoch unerlässlich.
Die differenzierte Gestaltung der Fassade im Westen wird leider im Osten nicht fortgesetzt. Die Perspektiven des Innenhofes lassen eine eintönige Gestaltung der Ostfassade erkennen, die den einseitig angeordneten Schlafräumen im Grundriss geschuldet ist. Hier muss gestalterisch nachgebessert werden: Sinnvoll wäre die Anordnung von Balkonen auf der Ostseite, die als zusätzliche Gliederungselemente eingesetzt werden können. Die Grundrissvariante im 4. OG zeigt wie die Wohn-/ Essbereiche in Verbindung mit Ostbalkonen beidseitig belichtet und besonnt werden könnten.
Im Übergang zur kleinteiligen Bebauung im Süden wird empfohlen die Fünfgeschossigkeit auf vier Geschosse zurück zu staffeln.
Das dreigeschossige Punkthaus im Innenhof wirkt deplatziert mit zu geringen Abständen zum Nachbargebäude und Einengung des wertvollen Grünbereiches.
Zur Gestaltung des Innenhofes werden keine detaillierten Angaben gemacht. Es empfiehlt sich die Hinzuziehung eines Landschaftsarchitekten.
Die vorgeschlagenen Änderungen sind direkt mit der Stadtverwaltung abzusprechen, eine Wiedervorlage im Gestaltungsbeirat ist nicht erforderlich.