Sitzung: 14.12.2017 2017/SR/045
Beschluss: Abstimmungsergebnis:
Abstimmung: Ja: 38, Nein: 0, Anwesend: 38
Beschluss:
Zur Klarstellung
des Sicherstellungsauftrages wird der Betrauungsakt in § 4 Vermeidung der
Überkompensation nach Abs. 1 um folgenden neuen Abs. 1a ergänzt:
„Im Rahmen des Nachweises über die Verwendung der
Mittel hat das Krankenhaus ein Defizit in der Fachabteilung Gynäkologie und
Geburtshilfe gesondert auszuweisen. Auf die Trennungsrechnung nach § 3 Abs. 5
wird verwiesen.“