Sitzung: 18.12.2017 2017/GB/012
Beschluss: Abstimmungsergebnis:
Abstimmung: Ja: 2, Nein: 2, Anwesend: 4
GUTACHTEN:
Die
Wiedervorlage des überarbeiteten Entwurfes bringt keine neuen Erkenntnisse.
Der
Gestaltungsbeirat bedauert, dass keine echte, alternative, Planung mit
gestalteten Satteldächern vorgelegt wird. Die „aufgesetzte“ Bedachung der
Flachdachhäuser mit sehr flach geneigten Walmdächern konterkariert den Entwurf
und ist kein konstruktiver Beitrag zur Lösung der Ausbildung eines
Ortsrandabschlusses.
Insgesamt
wird das Projekt sehr kontrovers diskutiert, da auch eine reine Flachdachlösung
mit begrünten Dachflächen, wie vorgeschlagen, vorstellbar ist. Insbesondere,
wenn man aus der Warte der Nachbarschaft argumentiert, deren freier Blick in
den angrenzenden Landschaftsraum, weniger behindert wird. Es bleibt zu
wünschen, dass mit der extensiven Begrünung sämtlicher Dachflächen der erhoffte
Effekt der Einbeziehung von Natur und Landschaft gelingt.
Das Abrücken
der östlichen Garage von der Grundstücksgrenze wird begrüßt, allerdings sollte
der Abstand so groß gewählt werden, dass Bestandsbäume erhalten werden können.
Die Terrassen der beiden westlichen Häuser können nicht vollkommen überzeugen,
da sie nur mit relativ hohen Stützmauern geschaffen werden können. Hier sollte
mit größerer Sorgfalt geplant werden, damit die Terrassen besser in die
vorhandene Topografie des Hanges eingebettet werden.