Sitzung: 18.12.2017 2017/GB/012
Beschluss: Abstimmungsergebnis:
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Anwesend: 4
GUTACHTEN:
Bei der Sanierung handelt es sich um die
ehemalige Pförtnervilla eines Fabrikunternehmens.
Das Gebäude liegt unmittelbar an der Straße
und soll zu einem Bürohaus umgebaut werden. Im Zuge der Innensanierung werden
auch die Fassade und die Außenanlagen einer Grundsanierung zugeführt.
Das Gebäude steht nicht unter Denkmalschutz,
ist aber ein wichtiges Gebäude im Zusammenhang mit den Denkmalgebäuden in
unmittelbarer Umgebung.
Das Gebäude wurde in den letzten einhundert
Jahren in Details auch verändert. Gravierend ist der Aufbau eines 3. Geschosses
auf dem ursprünglich 2-geschossigen Haus.
Der Architekt und der Bauherr sehen die
Verantwortung und wollen mit äußerst behutsamen Maßnahmen vorgehen.
Der Gestaltungsbeirat rät, noch näher an dem
Bestand zu bleiben, die Geschichte des Hauses zu bewahren, und bei der
Sanierung die Grundprinzipien der historischen Gestaltung beizubehalten. Das
betrifft
- die Differenzierung in Erdgeschoss (Sockel)
und Obergeschosse: hier liegt eine besondere Eigenart des Hauses, die
herausgearbeitet werden sollte (eventuell mit auch mit einer Differenzierung
der Putzfarbe?)
-
die
Beibehaltung der seitlichen Putz-Faschen in den Obergeschossen
-
die Einfassungen
der Fenster im Erdgeschoss
-
die
Putzfehlstellen wiederherstellen („guter mineralischer Putz“) und auf eine
zusätzliche Putzschicht (Wärmedämmputz) zu verzichten der Feuchtschutz ist ein
Argument, aber auch hier müssen Alternativen gefunden werden
-
die
Ertüchtigung des Hauses hinsichtlich k-Wert über Fenster und Dach
-
die
Einteilung und Profilierung der neuen Fenster, eine Überarbeitung des
bisherigen Vorschlages wird empfohlen
-
der
Sonnenschutz ist innenliegend
Die hier im Einzelnen aufgeführten
Stichpunkte zielen auf eine Art „Patenschaft“ hinsichtlich der Bewahrung und
Sicherungen des alten Hauses.
Um eine Wiedervorlage wird gebeten.