Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Anwesend: 4

GUTACHTEN:

 

Aufgrund der Entwicklung des Hospizes wurde das Gebäude mit Arztpraxen u. ä. unmittelbar an die Memminger Straße geschoben. Dazwischen liegt der Parkplatz. Das viergeschossige Gebäude übersteigt die im Bebauungsplan vorgegebene maximale Traufhöhe um ca. 70 cm.

 

Die Position des Gebäudes unmittelbar an der Ecke Memminger Straße / Madlenerstraße ist städtebaulich gut. Es nimmt direkt Bezug auf die bestehende Bebauung an der Memminger Straße und schließt räumlich die Straßenkreuzung ab. Mit dieser Setzung wird auch der Außenraum vor dem ehemaligen Krankenhaus gut gefasst. Schade ist, dass diese an sich gut proportionierten Außenräume praktisch vollständig von Parkplätzen belegt werden. Die angedachten außenräumlichen (Lebens-) Qualitäten werden damit weitgehend vergeben.

 

Dass das neue Haus keine Adresse an der Memminger Straße besitzt, obwohl es sich mit der Stellung und der Hauptfassade auf diese bezieht, wird als Mangel erachtet. Dass die Fenster dann auch noch bis auf den Boden gezogen werden, macht die Sache eher schlechter. Es ist nachvollziehbar, dass durch den rückwärtigen Parkplatz, der Eingang auch von hinten erfolgen kann. Anzustreben ist aber das „sowohl als auch“ (Im Übrigen muss ein Eingang nicht immer symmetrisch in der Mitte des Hauses liegen).

 

Die Materialisierung der Fassaden in einer speziellen Betonkonstruktion ist gegenüber einer Kompaktfassade zu begrüßen. Sie gewährleistet einen besseren Alterungsprozess und verhindert das Vergammeln der Fassaden. Dabei ist der Oberflächenbeschaffenheit und dem Kolorit besondere Beachtung zu schenken. Diese beiden Aspekte sind ein wesentlicher Beitrag zur Integration des Neubaus in die gute Bebauung entlang der Memminger Straße.

 

Aufgrund der städtebaulichen Gesamtsituation kann das Haus kein Flachdach besitzen. Ein Walmdach, mit einer angemessen Steilheit, schließt das Haus nach oben ab und integriert es in den städtebaulichen Kontext. Das Dach muss im Straßenraum spür- und sichtbar sein. Damit könnte auch das Überschreiten der Traufhöhe, zumindest teilweise, korrigiert werden. Die architektonische Ausgestaltung der Traufe, des Dachüberstandes, könnte auch zu einer Auszeichnung des obersten Geschosses genutzt werden. Mit solchen konstruktiven und gestalterischen Maßnahmen wird das Haus in den Straßenraum im Speziellen und in den genius loci im Allgemeinen eingebunden.