Sitzung: 23.11.2017 2017/SR/044
Beschluss: Abstimmungsergebnis:
Abstimmung: Ja: 36, Nein: 2, Anwesend: 38
Der Stadtrat beschließt die Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Festsetzung der Gebühren für das Parken in der Stadt Kempten (Allgäu) in der nachfolgend angefügten Entwurfsfassung vom 26. Oktober 2017:
Zweite Verordnung
zur Änderung der Verordnung
über die Festsetzung der Gebühren für
das Parken
in der Stadt Kempten (Allgäu)
(2. Parkgebührenänderungsverordnung)
Vom
Aufgrund von § 6a Abs. 6 des Straßenverkehrsgesetzes und § 10 der Zuständigkeitsverordnung erlässt die Stadt Kempten (Allgäu) folgende Verordnung:
§ 1
Die Verordnung über die Festsetzung der Gebühren für das Parken in der Stadt Kempten (Allgäu) vom 28.Juni 2004, zuletzt geändert am 23. Dezember 2016 (StABl KE 37/16), wird wie folgt geändert:
1. § 1 wird wie folgt geändert:
a) In der Straßen- und Platzliste wird nach
Ziff. 17. „Eberhardstraße (Parkplatz)“ eine neue Ziff. 18 „Fischerösch“
eingefügt. Die bisherigen Ziffern 18. „Frühlingsstraße“ bis 60. „Webergasse“
werden zu Ziff. 19. bis 61.
b) An die Straßen- und Platzliste wird
nach Ziff. 61 „Webergasse“ eine neue Ziff. 62 „Wiesstraße“ angefügt.
2. § 2 wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 3 wir vor der Zeile
„Monatsticket 35
EUR“
die
Zeile
„Wochenticket 12
EUR“
eingefügt.
b) Nach Absatz 3 wird folgender neuer
Absatz 4 angefügt:
„(4)
Die Gebühr für ausschließlich auf dem Bahnhofsplatz sowie der Wiesstraße
südlich Schumacherring gültigen Mehrmonatsparktickets beträgt bei:
4-Monatstickets
90 EUR
Halbjahrestickets 125
EUR
Jahrestickets 250
EUR“.
c) Nach Absatz 4 wird folgender neuer
Absatz 5 angefügt:
„(5)
Für E-Fahrzeuge, die entsprechend gekennzeichnet sind, werden an den
gebührenpflichtigen Parkplätzen Allgäu-Halle, Illerdamm und Rottachstraße-West
keine Gebühren erhoben. Die Gebührenfreiheit wird bis 31.12.2020 befristet.
§ 2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.