Sitzung: 23.10.2017 2017/GB/011
Beschluss: Abstimmungsergebnis:
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Anwesend: 5
GUTACHTEN:
Architekt Dieter Brüggemann stellt dem Gestaltungsbeirat ein Projekt für ein Mehrfamilienhaus auf dem Grundstück Flst.Nr. 2356 an der Immenstädter Straße 78 vor.
Das Grundstück liegt unmittelbar an der Immenstädter Straße, auf dem heute ein Wohnhaus mit zwei Vollgeschossen und einem ausgebauten Satteldach mit relativ hohem Kniesturz und großen Gauben steht.
Zukünftig sollen hier 7 Wohnungen angeboten werden, insgesamt 3 Vollgeschosse und ein zurückgesetztes Dachgeschoss (Penthouse).
Die Gegend ist geprägt von einer heterogenen Bebauung. Durch den Straßenverlauf und die Topographie ist das heutige wie das zukünftige Gebäude auf dem Grundstück ortsbildprägend. Die rückwärtige Reihenhausbebauung unterstreicht die solitäre Freistellung des Wohnobjektes.
Eine erste baurechtliche Prüfung hat ergeben, dass der hier vorgeschlagene Baukörper aufgrund deutlicher Überschreitungen der Abstandsflächen zur Nachbarbebauung in dieser Form nicht genehmigungsfähig sein wird. Die Ausnutzung des Grundstücks mit dem vorgesehenen baulichen Maß wäre grundsätzlich vorstellbar. Die rein baurechtliche Definition des Bauraums führt in der Regel zu keinem befriedigenden Ergebnis.
Der
Gestaltungsbeirat empfiehlt das Projekt in wesentlichen Punkten zu
überarbeiten:
Die Konzentration des Bauvolumens auf dem südöstlichen Teil der verfügbaren Flächen führt zu verschiedenen schwerwiegenden Problemen. Es entsteht kein befriedigendes Umfeld für das Gebäude. Ein dem Gebäude zugeordneter Spielplatz fehlt. Die Lage der Zufahrt zur unterirdischen Parkebene blockiert eine sinnvolle Nutzung des nordwestlichen Teils des Areals. Empfohlen wird für die Neuplanung des Familienhauses, in dem zukünftig mehrere Generationen unter einem Dach wohnen wollen, das dazugehörende nördliche Grundstück mit zu nutzen und – unter Berücksichtigung der Abstandsflächen und der Freiraumqualitäten – einen weniger tiefen Baukörper zu entwickeln, eine schöne gemeinsame Adresse auszubilden und – vor allem – im Garten qualitätsvolle Aufenthaltsbereiche einzuplanen.
Die städtebauliche Gestaltung ist von einer sehr expressiven Gestaltung geprägt. Das Gebäude wird zu einem fremden Sonderling im Gefüge des Quartiers. Erwartet wird ein sehr viel schlichteres, einfacheres Gebäude. Die Fassade zur Straße sollte ein normales Wohnhaus repräsentieren, ohne Rahmen, Bügel, Putzdifferenzierungen, Balkonvorsprünge etc. Wichtig ist die Qualität der Öffnungen, die angemessene Belichtung der Räume, die Sicherung der Intimität. Eine Ablesbarkeit dieser Qualitätsmerkmale ist aus Sicht des Gestaltungsbeirates ein echter Wert. Dazu gehören Überlegungen zur klaren Definition des Baukörpers und die angemessene Ausbildung des Dachbereichs.
Empfohlen wird aufgrund der o.a. Hinweise ein neues Planungskonzept, das die baurechtlichen Festsetzungen einhält und eine neue Qualität für das Mehrgenerationenhaus sichert.
Eine Integration des Grundstücks Flst.Nr. 2355 bietet die Chance für eine sinnvollere Lösung. Mit einem weniger tiefen, dafür längeren, vielleicht niedrigeren Baukörper könnte ein besseres Konzept gefunden werden.
Der Gestaltungsbeirat bittet um Wiedervorlage.