Sitzung: 09.10.2017 2017/AÖ/009
Beschluss: Abstimmungsergebnis:
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Anwesend: 10
Gutachten:
Der Ordnungsausschuss
empfiehlt dem Stadtrat die Verordnung über das Baden und das Betreten und Befahren
von Eisflächen in der Stadt Kempten (Allgäu) in der nachfolgend angefügten Entwurfsfassung
vom 25. September 2017 zu beschließen:
Entwurf
vom 25.09.2017
Verordnung
über das Baden und das
Betreten und Befahren
von Eisflächen in der Stadt
Kempten (Allgäu)
(Badeverbotsverordnung)
Vom
Aufgrund von Art. 27 Abs. 1 des Landesstraf-
und Verordnungsgesetzes (LStVG) erlässt die Stadt Kempten (Allgäu) folgende
Verordnung:
§ 1
Badeverbote
Im Gebiet der Stadt Kempten (Allgäu) ist das
Baden verboten
1. in der Iller,
2. im Stadtweiher,
3. in der Rottach.
§ 2
Betreten und Befahren von Eisflächen
(1) Es ist verboten, Eisflächen auf der Iller
zu betreten oder zu befahren.
(2) Dieses Verbot gilt nicht für Personen,
die zur Verhütung oder Abwehr von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder
Besitz tätig werden.
§ 3
Inkrafttreten
Die Verordnung tritt am Tage nach ihrer
Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über das Baden und
das Betreten und Befahren von Eisflächen in der Stadt Kempten (Allgäu) vom 19.
Dezember 2016 (StABl KE 37/16) außer Kraft.