Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Anwesend: 10

Gutachten:

 

 

 

Der Ordnungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Verordnung über das Baden und das Betreten und Befahren von Eisflächen in der Stadt Kempten (Allgäu) in der nachfolgend angefügten Entwurfsfassung vom 25. September 2017 zu beschließen:

 

 

 

 

 

 

 

Entwurf vom 25.09.2017

 

Verordnung

über das Baden und das Betreten und Befahren

von Eisflächen in der Stadt Kempten (Allgäu)

(Badeverbotsverordnung)

 

Vom

 

 

Aufgrund von Art. 27 Abs. 1 des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes (LStVG) erlässt die Stadt Kempten (Allgäu) folgende Verordnung:

 

§ 1

Badeverbote

 

Im Gebiet der Stadt Kempten (Allgäu) ist das Baden verboten

 

1. in der Iller,

2. im Stadtweiher,

3. in der Rottach.

 

§ 2

Betreten und Befahren von Eisflächen

 

(1) Es ist verboten, Eisflächen auf der Iller zu betreten oder zu befahren.

 

(2) Dieses Verbot gilt nicht für Personen, die zur Verhütung oder Abwehr von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz tätig werden.

 

§ 3

Inkrafttreten

 

Die Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über das Baden und das Betreten und Befahren von Eisflächen in der Stadt Kempten (Allgäu) vom 19. Dezember 2016 (StABl KE 37/16) außer Kraft.