Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 38, Nein: 0, Anwesend: 38

 

Beschluss:

 

Die Veränderungssperre für den Geltungsbereich der zweiten Änderung des Bebauungsplans „Kreuzbergele“ zwischen der Friedrichstraße, Scheggstraße, der westlichen Bebauung der Duracher Straße und der südlichen Bebauung der Luitpoldstraße in der Fassung des Satzungsentwurfes vom 03.08.2017 wird gemäß § 16 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Satzungsentwurf, der der Niederschrift beigefügt wird, ist Bestandteil des Beschlusses.