Sitzung: 10.08.2017 2017/SR/042
Beschluss: Abstimmungsergebnis:
Abstimmung: Ja: 38, Nein: 0, Anwesend: 38
Beschluss:
Die
Veränderungssperre für den Geltungsbereich der zweiten Änderung des
Bebauungsplans „Kreuzbergele“ zwischen der Friedrichstraße, Scheggstraße, der
westlichen Bebauung der Duracher Straße und der südlichen Bebauung der
Luitpoldstraße in der Fassung des Satzungsentwurfes vom 03.08.2017 wird gemäß §
16 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Satzungsentwurf, der der
Niederschrift beigefügt wird, ist Bestandteil des Beschlusses.