Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 39, Nein: 0, Anwesend: 39

Beschluss:

 

 

Der Stadtrat beschließt die Haushalts- und Eigentümerbefragungssatzung „Soziale Stadt - Kempten Ost“  in der nachfolgenden Entwurfsfassung vom 23.06.2017.

 

 

 

Entwurf vom 23.06.2017:

 

 

Satzung

 

 

der Stadt Kempten (Allgäu) zur Durchführung einer

Haushalts- und Eigentümerbefragung im Untersuchungsgebiet

der „Sozialen Stadt – Kempten-Ost"

(Haushalts- und Eigentümerbefragungssatzung „Soziale Stadt – Kempten-Ost“)

 

 

Auf Grund des Art. 23 der Gemeindeordnung (GO) vom 22. August 1998 (GVBl S. 796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Dezember 2016 (GVBl. S. 335) und des Art. 23 Abs. 1 des Bayerischen Statistikgesetzes (BayStatG) vom 10. August 1990 (GVBl S. 270, BayRS 290-1-I), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27. März 2017 (GVBl. S. 54), erlässt die Stadt Kempten (Allgäu) folgende Satzung:

 

§ 1

 

Art und Zweck der Erhebungen

 

Zur Erhebung der Wohn- und Lebenssituation der Bewohner soll in Zusammenhang mit dem Bund-Länder-Programm "Stadt- und Ortsteile mit besonderem Entwicklungsbedarf – Die soziale Stadt" für Kempten-Ost eine flächendeckende schriftliche Befragung bei allen Haushalten im Untersuchungsgebiet durchgeführt werden.

 

Zur Erhebung des Investitionsbedarfs und der Investitionsbereitschaft soll in Zusammenhang mit dem Bund-Länder-Programm "Stadt- und Ortsteile mit besonderem Entwicklungsbedarf – Die soziale Stadt" für Kempten-Ost eine schriftliche Befragung aller Eigentümer im Untersuchungsgebiet durchgeführt werden.

 

§ 2

 

Zu erfassende Sachverhalte

 

Bei der schriftlichen Befragung werden folgende Themenbereiche abgefragt:

 

Haushaltsbefragung:

-          Persönliche Wohnsituation

-          Wohnumfeld

-          nachbarschaftliche Kontakte

-          Infrastruktur

-          Verkehrliche Situation

-          Umzugsabsichten

-          Lebenssituation des Befragten

 

Eigentümerbefragung:

-          Eigentumsverhältnisse

-          Gebäude- und Bestandssituation

-          Bewirtschaftungssituation

-          Sanierungsabsichten

-          Wohnumfeld

 

§ 3

 

Kreis der zu Befragenden

 

Die schriftliche Befragung wird flächendeckend bei allen Haushalten im Untersuchungsgebiet (Haushaltsbefragung) sowie bei allen Eigentümern, die im Untersuchungsgebiet Eigentum besitzen (Eigentümerbefragung) durchgeführt.

 

§ 4

 

Durchführung der Erhebungen

 

1.    Die Befragungen werden unter Beachtung der Grundsätze der Datenschutzgesetze und der Statistiksatzung der Stadt Kempten (Allgäu) im Auftrag der Statistischen Stelle der Stadt Kempten (Allgäu) durch die empirica AG, Forschung und Beratung, Kurfürstendamm 234, 10719 Berlin durchgeführt.

 

2.    Eine Auskunftspflicht wird nicht angeordnet.

 

3.    Die Befragung findet im 3. Quartal 2017 statt und dauert ca. 6 Wochen.

 

4.    Die Auswertung erfolgt bei der o.g. Firma.

 

5.    Als Hilfsmerkmale werden Namen und Anschrift der zu Befragenden verwendet.

 

§ 5

 

Inkrafttreten

 

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.