Sitzung: 27.07.2017 2017/SR/041
Beschluss: Abstimmungsergebnis:
Abstimmung: Ja: 39, Nein: 0, Anwesend: 39
Beschluss:
Der Stadtrat
beschließt die Haushalts- und Eigentümerbefragungssatzung „Soziale Stadt -
Kempten Ost“ in der nachfolgenden Entwurfsfassung vom 23.06.2017.
Entwurf vom 23.06.2017:
Satzung
der Stadt Kempten (Allgäu) zur Durchführung einer
Haushalts- und Eigentümerbefragung im
Untersuchungsgebiet
der „Sozialen Stadt – Kempten-Ost"
(Haushalts- und Eigentümerbefragungssatzung
„Soziale Stadt – Kempten-Ost“)
Auf Grund des Art. 23 der Gemeindeordnung
(GO) vom 22. August 1998 (GVBl S. 796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert
durch Gesetz vom 13. Dezember 2016 (GVBl. S. 335) und des Art. 23 Abs. 1 des
Bayerischen Statistikgesetzes (BayStatG) vom 10. August 1990 (GVBl S. 270,
BayRS 290-1-I), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27. März 2017 (GVBl. S. 54),
erlässt die Stadt Kempten (Allgäu) folgende Satzung:
§ 1
Art und Zweck der Erhebungen
Zur Erhebung der Wohn- und Lebenssituation
der Bewohner soll in Zusammenhang mit dem Bund-Länder-Programm "Stadt- und
Ortsteile mit besonderem Entwicklungsbedarf – Die soziale Stadt" für
Kempten-Ost eine flächendeckende schriftliche Befragung bei allen Haushalten im
Untersuchungsgebiet durchgeführt werden.
Zur Erhebung des Investitionsbedarfs und der
Investitionsbereitschaft soll in Zusammenhang mit dem Bund-Länder-Programm
"Stadt- und Ortsteile mit besonderem Entwicklungsbedarf – Die soziale
Stadt" für Kempten-Ost eine schriftliche Befragung aller Eigentümer im
Untersuchungsgebiet durchgeführt werden.
§ 2
Zu erfassende Sachverhalte
Bei der schriftlichen Befragung werden
folgende Themenbereiche abgefragt:
Haushaltsbefragung:
-
Persönliche
Wohnsituation
-
Wohnumfeld
-
nachbarschaftliche
Kontakte
-
Infrastruktur
-
Verkehrliche
Situation
-
Umzugsabsichten
-
Lebenssituation
des Befragten
Eigentümerbefragung:
-
Eigentumsverhältnisse
-
Gebäude-
und Bestandssituation
-
Bewirtschaftungssituation
-
Sanierungsabsichten
-
Wohnumfeld
§ 3
Kreis der zu Befragenden
Die schriftliche Befragung wird
flächendeckend bei allen Haushalten im Untersuchungsgebiet (Haushaltsbefragung)
sowie bei allen Eigentümern, die im Untersuchungsgebiet Eigentum besitzen
(Eigentümerbefragung) durchgeführt.
§ 4
Durchführung der Erhebungen
1.
Die
Befragungen werden unter Beachtung der Grundsätze der Datenschutzgesetze und
der Statistiksatzung der Stadt Kempten (Allgäu) im Auftrag der Statistischen
Stelle der Stadt Kempten (Allgäu) durch die empirica AG, Forschung und
Beratung, Kurfürstendamm 234, 10719 Berlin durchgeführt.
2.
Eine
Auskunftspflicht wird nicht angeordnet.
3.
Die
Befragung findet im 3. Quartal 2017 statt und dauert ca. 6 Wochen.
4.
Die
Auswertung erfolgt bei der o.g. Firma.
5.
Als
Hilfsmerkmale werden Namen und Anschrift der zu Befragenden verwendet.
§ 5
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.