Sitzung: 17.07.2017 2017/VA/012
Beschluss: Abstimmungsergebnis:
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 3, Anwesend: 11
Beschluss:
Der Zusatz „landwirtschaftlicher Verkehr frei“ am vorhandenen Lkw-Durchfahrtsverbot wird in der Straße An der Malstatt grundsätzlich beibehalten. Allerdings wird die zugelassene Zeit auf den Zeitraum von 7 - 22 h begrenzt. Die vorhandenen Verengungen werden beibehalten und fest installiert.
Anlagen: