Sitzung: 18.04.2016 2016/AUK/016
Beschluss: Abstimmungsergebnis:
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11
Beschluss:
Der Antrag auf Fällung einer Esche wird abgelehnt.
Sollte die Schaffung
des Parkplatzes ohne Erhalt der Esche nicht möglich sein, so ist, soweit ein
Baugenehmigungsverfahren notwendig sein wird, ist über die Fällung gegebenenfalls
in der Baugenehmigung zu entscheiden. Wenn keine Baugenehmigung erforderlich
sein sollte, so ist die Planung dem Umweltamt vorzulegen und eine erneute
Befassung im Umweltausschuss erforderlich.
