Sitzung: 06.02.2025 2025/GB/059
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Anwesend: 4
Vorlage: 2025/61/571
Das Projekt wurde ein erstes Mal in der Sitzung vom 4.Dezember 2024
vorgestellt.
In dem entsprechenden Gutachten wurden vom Gestaltungsbeirat zwei
grundsätzliche Anmerkungen zum weiteren Vorgehen formuliert:
1) „…...sieht der Gestaltungsbeirat die Möglichkeit im Rahmen eines
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes die bisherigen Festsetzungen des bestehenden
B-Planes aus dem Jahr 1972 in Hinblick auf die Lage des Baufensters und des
Maßes der Nutzung grundsätzlich neu zu überdenken.
Im Kontext der Nachbarbebauung ist eine höhere Dichte gut vorstellbar“.
2) „Wichtige Grundlage zur Beurteilung der Lage eines erweiterten
Baufensters ist der ortsbildprägende wertvolle und alte Baumbestand, der unter
die Baumschutzsatzung der Stadt Kempten fällt. Ziel muss sein,
wesentliche Bestandteile davon auch zukünftig zu erhalten und Eingriffe
bzw. notwendige Fällungen sorgfältig abzuwägen“.
und
„Zentrales Thema einer weiteren Bearbeitung muss nach Ansicht des
Gestaltungsbeirates der Umgang mit dem umfangreichen, schützenwerten, den Ort
prägenden Baumbestand sein und trotz höherer baulicher Dichte nichtunterbaute
und unversiegelte Grünflächen in Teilen erhalten werden“.
Die nunmehr erneut vorgestellte Planung entspricht im Wesentlichen dem Planungsstand
vom 4. Dezember 2024. Lediglich Ausformung und Größe der Tiefgarage wurden
geringfügig verändert und bei den „Baumtürmen“ die bislang vorgesehene
Neupflanzung von 3 Bäumen durch Kletterpflanzen an der Fassade ersetzt.
Nach wie vor wird der den Ort prägende Grünbestand (gemäß Baumgutachten
insgesamt 16 Bäume, davon 9 erhaltenswert, 3 bedingt erhaltenswert, 4 nicht
erhaltenswert) auf 5 Bäume - eine aus 4 Rotbuchen (Nr. 1 – 4) bestehende
Baumgruppe in der Nordostecke und eine Rotbuche (Nr. 16) im Westen - reduziert.
Nachdem die Bäume 1 – 4 visuell als ein Standort wahrgenommen werden, wären
damit von der heute vorhandenen, nahezu vollständigen „Einrahmung“ des
Grundstückes gerade noch 2 Standorte erlebbar.
Kritisch gesehen wird zudem der nicht vorhandene Abstand der Tiefgarage
zu den Kronen dieser beiden Baumstandorte.
Von daher sieht der Gestaltungsbeirat eine
grundsätzliche Überarbeitung des Planungskonzeptes unter folgenden Prämissen
als unumgänglich an:
- Die Bäume 1 – 4, 16 und
17 sind zwingend zu erhalten.
- Um den Charakter der
ortsbildprägenden „Einrahmung“ beizubehalten, sollten auch die Bäume 13 –
15 erhalten werden.
- Bei den Bäumen entlang
der Ost-/ und Südseite des Grundstückes (Bäume 5 – 10 und 11/12) sind unumgängliche
Eingriffe sorgfältig abzuwägen und zu minimieren
- Bei einer Tiefgarage
ist ein Abstand von mind. 1,50 m vom Kronenbereich einzuhalten. Unter
nachweisbarer Anwendung von Wurzelvorhängen, Verbau etc. muss mindestens
der Kronenbereich unangetastet bleiben.
- In die
Baumschutzüberlegungen sind unbedingt auch die Überbauungen für
Zuwegungen, Fahrradstellplätze (zumindest für die Besucher) und
Müllaufstellflächen einzubeziehen. Hierzu liegen bisher keine Aussagen
vor.
- Ein Nachweis für die
der Wohnungsanzahl entsprechenden Kfz- und Fahrradstellplätze sowie
Kellerräume ist insofern zu erbringen, dass der Fußabdruck der Gebäude
realistisch beurteilt werden kann.
Der Gestaltungsbeirat bittet um
Wiedervorlage.
