Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 1, Anwesend: 12

Beschluss:

 

Die Beiträge und Gebühren in den §§ 6, 7 der Anhänge zur KitaGebS gelten ab dem 01.09.2024 in den kommunalen Kindertageseinrichtungen wie aufgeführt.

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die vorliegende Anpassung wie vorgetragen.