Sitzung: 08.07.2024 2024/JHA/044
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 1, Anwesend: 12
Vorlage: 2024/54/413
Beschluss:
Die Beiträge und Gebühren in den §§ 6, 7 der Anhänge zur KitaGebS gelten ab dem 01.09.2024 in den kommunalen Kindertageseinrichtungen wie aufgeführt.
Der Jugendhilfeausschuss beschließt die vorliegende Anpassung wie vorgetragen.