Sitzung: 20.11.2018 2018/GB/018
Beschluss: Abstimmungsergebnis:
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Anwesend: 5
Gutachten:
Der überarbeitete Entwurf nimmt die
Empfehlungen aus der ersten Sitzung mehrheitlich auf. Zwar kann aus
wirtschaftlichen Gründen die angeregte Arkade nicht umgesetzt werden. Das
vorliegende Gebäudevolumen fügt sich jedoch in der überarbeiteten Form insgesamt
gut in die Bebauung an der Kotterner Straße ein.
Ebenso wird die Storchenstraße durch den
Rücksprung der Fassade gut gefasst und als Außenraum aufgewertet. Neu erfolgt
der Hotelzugang auch nicht mehr von hier aus, sondern von der Kotterner Straße.
Über die Scheibenstraße wird die Tiefgarage erschlossen. Von hier öffnet sich
auch der Innenhof mit der Anlieferung mit einem begrünten Flachdach über dem
Erdgeschoss. Hier ist konstruktiv darauf zu achten, dass eine echte Begrünung
möglich wird (flächige Substrathöhe von mindestens 50 cm). Insgesamt überzeugen
die städtebauliche Setzung und die plastische Umsetzung des Bauvolumens.
Gegenüber der ersten Variante wurden die
Fassaden stark beruhigt. Sie zeichnen sich durch eine ausgeprägte
Geschossigkeit aus, wie sie bereits beim bestehenden Gebäude vorhanden ist.
Fragen bleiben bei der Formulierung des Sockelgeschosses. Die vorgeschlagene,
zweigeschossige Variante teilt die Fassade in der Höhe etwas unglücklich in
zwei ziemlich gleiche Teile. Diese Proportionen sind erfahrungsgemäß
unglücklich, weil sie eine Monumentalität erzeugt, die an diesem Ort und für
dieses Gebäude nicht richtig ist. Deshalb ist ein eingeschossiges
Sockelgeschoss mit drei Obergeschossen empfehlenswert. Das gilt auch für die
Fassade an der Storchenstraße. Obwohl derzeit ein großer Laden im Erdgeschoss
vorgesehen ist, sollte im Hinblick eine möglicherweise veränderte Zukunft eine
großzügige Befensterung umgesetzt werden.