Beschluss:
Dem TSV Kottern wird ein finanzieller Ausgleichsanspruch für den Zeitwert der Tribüne in Höhe von 150.000 EUR erstattet. Damit ist sichergestellt, dass die Tribüne, die auch auf dem Grundstück der Stadt steht, in dessen Eigentum ist. Für den Unterhalt und Betrieb ist der TSV Kottern zuständig. Dies ist in einer Vereinbarung zu regeln.
Weiter wird dem TSV Kottern für die Übernahme der Eigenleistungen (Entsorgung Tartanbahn, Einrichtung Spielplatz, neue Schließanlage, Übernahme der Asphaltrechnungen der Firma Kutter) ein Betrag von 139.500 EUR erstattet.