Sitzung: 10.04.2018 2018/GB/014
Beschluss: Abstimmungsergebnis:
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Anwesend: 5
GUTACHTEN:
Die vorgeschlagene Bebauung (4 gleichartige Villen) passt sich in Größe, Dachform und Ausrichtung an die sie umgebenden Villen an. Dies wird vom Gestaltungsbeirat begrüßt und stellt eine Verbesserung zu der bereits gezeigten Variante von 2016 mit den zwei großen Mehrfamilienhäusern dar.
Bedenken gibt es dennoch gegenüber der Flucht der Fassaden, die nur an der Nordseite an die bestehende Bebauung anschließt. Im Süden schieben sich die neuen Häuser an die Straße vor, was dazu führt, dass die verbleibenden 2 alten Villen wie abgehängt von dieser Reihe wirken.
Bei der Verteilung der Häuser auf dem Grundstück wäre es darüber hinaus wünschenswert, das Maß der Abstände der Häuser untereinander auch als Mindestabstand zur südlich angrenzenden Villa zu sehen. Eine Verkleinerung der Grundfläche der Häuser wird empfohlen.
Insgesamt wirken die vier Häuser auf den beiden Grundstücken jedoch recht gedrängt und eng – es wird daher gebeten zu prüfen, ob bei 3 Baukörpern nicht eine deutlich bessere städtebauliche Qualität erreicht werden kann, die dem Charakter der lockeren Villenbebauung im Grünen besser entspricht.
Die Fassaden der Häuser werden alle unterschiedlich behandelt – ob eine solche Differenzierung nötig ist (asymmetrische Giebel, unterschiedliche Fensterformate, Material), wird bezweifelt. Die Villen könnten auch als eigenständiges Ensemble mit größerer Gleichartigkeit entstehen. Eine „herrschaftlichere, repräsentative Fassade“ zur Parkstraße mit dem freien Blick ins Tal sollte das Gesicht der Häuser prägen.
Dementsprechend ist auch die Überarbeitung der Zugangssituation fraglich: eine Villa ist über eine Freitreppe zwar nicht barrierefrei und bequem, aber dafür eindeutig erkennbar zu erreichen. Von der Straße über einen „Tunnel“ den barrierefreien Zugang als einzige Erschließung zu suchen scheint dieser Wohnform nicht angemessen.
Um eine Wiedervorlage wird gebeten.