Sitzung: 20.07.2017 2017/AUK/022
Beschluss: Abstimmungsergebnis:
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11
Beschluss:
Dem Antrag auf
Fällung zweier Scheinzypressen auf dem Grundstück Karl-Böhm-Straße 43 wird
zugestimmt, da diese nicht stadt- oder ortsbildprägend sind.
Der Antrag auf
Fällung einer Hainbuche auf dem Grundstück Karl-Böhm-Straße 43 wird abgelehnt.
